Berufsunfähigkeitsversicherung: Keine Sonderregel für Covid-19
Eine Corona-Erkrankung oder allein die Impfung dagegen sind keine pauschalen Ausschlussgründe für die Leistung von Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen. Auch bei Vertragsabschluss wird Covid-19 so behandelt wie andere Vorerkrankungen auch.