Asbest: Handwerksbetriebe in der Pflicht
Renovierungsarbeiten in Gebäuden bergen für Handwerksbetriebe ein wirtschaftliches und rechtliches Risiko. Mit der novellierten Gefahrstoffverordnung (§ 5a GefStoffV) liegt die Pflicht, Bauten vor Arbeitsbeginn auf Asbest zu untersuchen vollständig beim ausführenden Handwerksunternehmen. Daher ist auch hier der richtige Versicherungsschutz Pflicht.