Blog-Eintrag -
Über Organspendeausweis nachdenken
Als Willenserklärung wichtig – unabhängig von der eigenen Auffassung
(Mai 2021) Die Transplantation von Organen oder Gewebe kann Menschen das Leben retten oder ihre Lebensqualität deutlich verbessern. Aber unabhängig, ob man selbst zur Organspende bereit ist oder nicht: Einen ausgefüllten Organspendeausweis sollte jeder mit sich führen, um den persönlichen Willen zu dokumentieren.
Zwar sind prinzipiell mehr als 70 Prozent der Deutschen bereit, nach ihrem Tod Organe zu spenden. Doch führt nur jeder Dritte von ihnen einen Organspendeausweis mit sich. Viele schieben den Gedanken an den eigenen Tod und alles, was damit zu tun hat, weit von sich. Dazu gehört auch, sich mit dem Thema Organspende zu beschäftigen. Andere wiederum haben eine diffuse Angst davor, dass es bei der Organentnahme „nicht mit rechten Dingen zugeht“.
Jeder sollte sich eine Meinung zur Organspende bilden und seine Entscheidung in einem Organspendeausweis dokumentieren, rät die SIGNAL IDUNA. Das geht im Übrigen auch ganz formlos auf einem Blatt Papier. Und wenn man dies nur für seine Angehörigen tut. Wer einen Organspendeausweis bei sich führt, nimmt insbesondere seinen Hinterbliebenen eine große Belastung ab. Hat der Verstorbene sich nicht eindeutig erklärt, müssen die Angehörigen entscheiden, die sich sowieso bereits in einer emotionalen Ausnahmesituation befinden. Im schlechtesten Fall nach ihrer eigenen Auffassung, wenn auch keine Patientenverfügung mit entsprechenden Festlegungen existiert.
Einen Organspendeausweis auszufüllen, bedeutet also nicht zwingend, dass man einer Organspende zustimmt. Das Dokument bietet zum Beispiel auch die Möglichkeit, eine Organentnahme generell oder teilweise auszuschließen. Wichtig ist nur, dass im Fall des Falles der persönliche Willen eindeutig dokumentiert ist, bekräftigt die SIGNAL IDUNA. Daher wäre es sinnvoll, wenn jeder – unabhängig von seiner Haltung zur Organspende – einen ausgefüllten Ausweis bei sich führt. Darüber hinaus es ist jederzeit möglich, seine Meinung zu ändern: Dafür vernichtet man den alten Ausweis und füllt einen neuen aus.
Übrigens: Um ein Spenderorgan entnehmen zu dürfen, müssen zwei Bedingungen zwingend erfüllt sein. Zum einen muss – außer natürlich bei einer Lebendspende – der unumkehrbare Hirntod des Spenders eingetreten sein. Diesen müssen zwei erfahrene und besonders qualifizierte Ärzte unabhängig voneinander feststellen. Beide Mediziner dürfen nichts mit einer eventuell folgenden Organentnahme zu tun haben. Die zweite Bedingung ist, dass der Spender zu Lebzeiten oder aber seine Angehörigen einer Organspende zugestimmt haben.
Weitere Informationen und den Organspendeausweis zum Download und Ausdrucken gibt es beispielsweise auf www.organspende-info.de