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Als könne sie kein Wässerchen trüben ... Für angerichtete Schäden der Stubentiger haftet aber ihr Besitzer. Foto: Manja Vitolic/unsplash.com
Als könne sie kein Wässerchen trüben ... Für angerichtete Schäden der Stubentiger haftet aber ihr Besitzer. Foto: Manja Vitolic/unsplash.com

Blog-Eintrag -

Haftpflichtversicherung: Auch Stubentiger mitversichert

(Juni 2021) Knapp 16 Millionen Katzen schnurren in Deutschlands Haushalten. Damit waren sie noch vor Hunden auch 2020 das beliebteste Haustier hierzulande. Wie aber steht’s mit Schäden, die die Fellnasen verursachen: Wer zahlt, wie sind sie versichert? Die SIGNAL IDUNA hat dazu einige Informationen zusammengestellt.

Katzen umgibt seit jeher eine geheimnisvolle Aura. Im alten Ägypten verehrte man sie als heilig; im Europa des Mittelalters waren sie gar nicht wohlgelitten: Sie wurden als Tiere des Teufels verfolgt. Heute sind Katzen in der Regel nicht mehr mit Symbolik überfrachtet: Katzenbesitzer schätzen sie als meist dezente Mitbewohner, die ihren eigenen Kopf haben.

Katzen haben zwar prinzipiell kein hohes Schadenspotenzial und sind auch selten in Schadenfälle verwickelt. Doch wenn, dann kann es auch hier teuer werden. Kratzer oder Bisse, die sich entzünden; das Smartphone eines Freundes, das im Spiel vom Tisch gefegt wird und kaputt geht; die wertvollen Kois des Nachbarn, die im Magen des eigenen Stubentigers landen. Mehr als die Hälfte aller Katzen sind Freigänger. Daher ist auch das Risiko nicht zu vernachlässigen, dass eine Katze einen Verkehrsunfall verursacht.

Für Schäden, die seine Katze anrichtet, haftet der Katzenbesitzer. Hierbei reicht die Bandbreite vom zerkratzten Parkett in einer Mietwohnung bis hin zu folgenschweren Personenschäden nach einem durch die Katze verursachten Unfall. Katzen und Kleintiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Wellensittiche sind in der privaten Haftpflichtversicherung der SIGNAL IDUNA mitversichert. Diese schützt vor den finanziellen Forderungen Dritter nach einem fahrlässig angerichteten Schaden.

Katzen benötigen keine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung wie Hunde oder Pferde. Der Versicherungsschutz der Privathaftpflicht greift auch, wenn der Katzenhalter in Urlaub und die Katze in Betreuung ist. Allerdings: Büxt das Tier zum Beispiel aus einer Katzenpension aus und verursacht einen Unfall, so ist der Betreiber der Pension in der Pflicht.

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