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Tipps und Themen 11-2021
Wer seine Mietwohnung verschönern lassen möchte, sollte nicht unbedacht einen Handwerker beauftragen. Denn es ist lange nicht alles erlaubt, was gefällt.
Die Forderungsausfalldeckung im Rahmen der Privathaftpflicht springt ein, wenn der Verursacher eines Schadens nicht versichert ist.