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Forderungsausfalldeckung: Wenn der Andere nicht zahlen kann
(November 2021) Eine private Haftpflichtversicherung schützt im Falle der eigenen Fahrlässigkeit vor finanziellem Ruin. Dennoch stehen knapp 20 Prozent der Bundesbürger ohne da. Die Forderungsausfalldeckung kommt ins Spiel, wenn man selbst auf dem Schaden sitzen bleiben soll, weil der Verursacher nicht haftpflichtversichert ist.
Jedes Jahr regulieren die Haftpflichtversicherer rund 2,4 Millionen Fälle. Eine versehentlich zertretene Brille oder das fallengelassene Smartphone des Kumpels gehören da noch zu den kleineren Schäden. Sie lassen sich zur Not zumeist auch regeln, selbst wenn der Schädiger nicht versichert ist. Kommen aber Menschen zu Schaden, treiben Behandlungs-, Rehabilitations- und Schmerzensgelder die Kosten des Schadenersatzes schnell in die Hunderttausende. Das sprengt wohl fast jeden privaten Geldbeutel.
Eine private Haftpflichtversicherung kommt im Schadenfall für sämtliche berechtigte Ansprüche des Geschädigten auf. Ist er nicht entsprechend versichert, muss der Verursacher aus eigener Tasche zahlen. Kann er dies nicht, geht der Geschädigte unter Umständen sogar leer aus.
In solchen Fällen springt die Forderungsausfalldeckung ein. Sie ist fester Bestandteil des Haftpflichttarifs der SIGNAL IDUNA. In der Tarifvariante Premium greift die Ausfalldeckung sofort, das heißt, es gibt keine Mindestschadenhöhe. Voraussetzung für Leistungen aus der Forderungsausfalldeckung ist, dass ein Gericht die Schadenhöhe festgestellt hat und der Verursacher zahlungsunfähig ist.
Übrigens: Im aktuellen Haftpflichtvergleich von finanztest erzielte Premium die Gesamtnote „sehr gut“.