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Wer sein Auto verleiht, sollte dies nicht blauäugig tun. Foto: SIGNAL IDUNA
Wer sein Auto verleiht, sollte dies nicht blauäugig tun. Foto: SIGNAL IDUNA

Blog-Eintrag -

Kfz-Versicherung: Beim Auto hört die Freundschaft auf

(November 2021) Wer zum Beispiel einem Freund das eigene Auto leiht, sollte mögliche Konsequenzen bedenken. Denn diese freundschaftliche Geste, so die SIGNAL IDUNA, kann für den Fahrzeughalter im Falle eines Unfalls schnell zum Problem mit seiner Kfz-Versicherung werden.

Eigentlich ist es ja für die meisten von uns selbstverständlich: Wenn beispielsweise ein Familienmitglied, der Nachbar oder ein guter Freund kurzfristig ein Auto benötigt, selbst aber gerade keines zur Verfügung haben, springen wir ein. Können wir als Besitzer des Autos nicht selbst fahren, stellen wir unser Auto dem Betreffenden dann schon mal leihweise zur Verfügung. Für die kurze Fahrt zum Einkaufen oder auch den dringenden Wochenendbesuch bei Verwandten.

Die SIGNAL IDUNA empfiehlt hier dringend, sein Fahrzeug nicht einfach blauäugig zu verleihen, und sich vorher zumindest den gültigen Führerschein zeigen zu lassen sowie die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs zu überprüfen. Denn als Fahrzeughalter ist man grundsätzlich für sein Fahrzeug und somit für sämtliche Schäden verantwortlich, die durch das eigene Auto verursacht wurden. Unabhängig davon, ob man selbst gefahren ist oder ein anderer am Steuer saß.

Und das kann teuer werden. War der Fahrer zum Beispiel nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins und ist dem Fahrzeughalter diese Tatsache bekannt, riskiert er Regressforderungen von seiner Versicherung. Hinzu kommt: Muss die Versicherung nach einem Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden einspringen, wird sie den Fahrzeughalter in der Regel in seiner Schadenfreiheitsklasse zurückstufen – mit entsprechender Beitragsanpassung.

Und nicht zuletzt sind Schwierigkeiten mit der Versicherung vorprogrammiert, wenn in der Kraftfahrtversicherung ein Beitragsnachlass vereinbart ist, der den Fahrerkreis begrenzt – beispielsweise auf den Halter und seinen Lebenspartner. Damit riskiert der Halter eine Beitragsnachzahlung. Wer sich nicht sicher ist, ob er einen solchen Nachlass vereinbart hat, überprüft hierauf seine Versicherungspolice. Zudem sollte er die Versicherung über den Verleih informieren, um keine Vertragsstrafe zu riskieren.

Tipp der SIGNAL IDUNA: Wer sein Auto regelmäßig an die gleichen Freunde oder Familienmitglieder verleiht, sollte diese in seinen Vertrag eintragen lassen.

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Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245

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