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Lässt man sein Reisegepäck aus den Augen, haben Kangfinger leichtes Spiel. Foto: SIGNAL IDUNA
Lässt man sein Reisegepäck aus den Augen, haben Kangfinger leichtes Spiel. Foto: SIGNAL IDUNA

Blog-Eintrag -

Reisegepäckversicherung: Nach einem Diebstahl nicht untätig bleiben

(November 2021) Reisen ist wieder einfacher möglich, und so nutzen viele Deutsche auch die anstehenden Weihnachtsferien für eine Auszeit. Umso ärgerlicher, wenn auf belebten Bahnhöfen oder Flughäfen das Gepäck gestohlen wird. Zum Ärger kommt für den Beraubten noch die finanzielle Belastung durch die Wiederbeschaffung der gestohlenen Sachen. Eine Reisegepäckversicherung kann hier helfen.

Das Analysehaus Franke und Bornberg hat kürzlich Reisegepäckversicherungen unter die Lupe genommen. Bei dieser Analyse lag der Tarif der SIGNAL IDUNA unter den Top Ten. Er bietet dem Versicherten und mitreisenden Familienangehörigen Schutz bei Raub, Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Brand. Versichert sind sämtliche Dinge des persönlichen Bedarfs, vom Inhalt des Koffers bis hin zu am Körper getragenen Sachen, Reiseandenken und Geschenke. Sportgeräte sind, solange sie nicht benutzt werden, ebenfalls versichert. Pelze, Schmuck und Gegenstände aus Edelmetall, sowie Foto- und Filmausrüstungen genießen Versicherungsschutz, wenn sie getragen, benutzt oder sicher verwahrt werden. Mitversichert sind zum Beispiel auch Smartphones, Laptops sowie Fahrräder, die beispielsweise beim Transport beschädigt oder gestohlen wurden.

Damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet ist, sollten Reisende ihr Gepäck niemals unbeaufsichtigt lassen. Sofern sie dieses nicht sowieso einer Fluggesellschaft oder einem Reiseveranstalter zum Transport überlassen haben. Wer aber zum Beispiel seinen Laptop in der unabgeschlossenen Ferienunterkunft zurücklässt, muss wegen grober Fahrlässigkeit damit rechnen, dass die Reisegepäckversicherung die Leistungen zumindest kürzt.

Im Schadenfall muss ein Diebstahl oder die Beschädigung der Versicherung unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, spätestens nach Reiseende. Belege beifügen, die den Entschädigungsanspruch nachweisen. Ist das Gepäck im Hotel, im Omnibus oder im Flugzeug abhandengekommen oder beschädigt worden, muss der Schaden dem Hotelier beziehungsweise dem Beförderungsunternehmen gemeldet werden. Alle Meldungen sollte man sich schriftlich bestätigen lassen!

Ganz wichtig: bei einem Raub oder Diebstahl sofort die örtliche Polizei benachrichtigen. Wer bei einem Diebstahl im Reiseland nichts unternimmt und dann erst zu Hause der Versicherung den Schaden mitteilt, handelt grob fahrlässig. Denn ohne eine Diebstahlmeldung bei der Polizei im Ferienland hat die Versicherung keine Möglichkeit mehr, die Angaben überprüfen.

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Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245

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