Verkehrsrecht: Nicht immer trifft den Auffahrenden die Schuld
Gemeinhin gilt unter Autofahrern der Glaubenssatz „Wer auffährt, hat Schuld.“ Dies gilt jedoch nicht für alle Fälle. Der Verkehrs-Rechtsschutz der ALLRECHT unterstützt nicht nur bei der Suche eines kompetenten Rechtsbeistandes, sondern bietet auch Kostenschutz für rechtliche Streitigkeiten rund um verkehrsrechtliche Streitigkeiten.