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Bei Auffahrunfällen ist die Schuldfrage nicht immer so eindeutig zu klären wie oft vermutet. Foto: Clark van der Beken/unsplah.com
Bei Auffahrunfällen ist die Schuldfrage nicht immer so eindeutig zu klären wie oft vermutet. Foto: Clark van der Beken/unsplah.com

Blog-Eintrag -

Verkehrsrecht: Nicht immer trifft den Auffahrenden die Schuld

(November 2022) Gemeinhin gilt unter Autofahrern der Glaubenssatz „Wer auffährt, hat Schuld“ – dass dies jedoch nicht für alle Fälle gilt, belegen immer wieder Beispiele aus der deutschen Rechtsprechung. Die Experten der ALLRECHT, einer Marke der SIGNAL IDUNA-Tochter DEURAG Deutsche Rechtsschutzversicherung AG, klären auf.

Nebel, Regen, laubbedeckte Straßen, Dunkelheit, Wildwechsel – Autofahren im Herbst wird unter erschwerten Fahrbedingungen regelmäßig zur Herausforderung. Es gilt, eine erhöhte Aufmerksamkeit im Straßenverkehr an den Tag zu legen und besonders vorausschauend zu fahren. Nichtsdestotrotz lassen sich Unfälle nicht immer vermeiden.

Kommt es zu einem Auffahrunfall, gilt im Normalfall der sogenannte Anscheinsbeweis, wonach dem Auffahrenden in der Regel die alleinige Schuld zugewiesen wird. Dies beruht auf der Annahme von typischen Geschehensabläufen. Dabei wird vorausgesetzt, dass der Hintermann bei angemessener Fahrweise – etwa ausreichendem Sicherheitsabstand oder angepasster Geschwindigkeit – grundsätzlich eine Kollision durch rechtzeitiges Abbremsen hätte vermeiden können.

Doch nicht immer ist die Lage so klar, und der Anscheinsbeweis kann unter Umständen nicht angewendet werden. In bestimmten Fällen haben Auffahrende nämlich keine Chance, angemessen auf die Fahrweise des Vorfahrenden zu reagieren. Wenn etwa das vorausfahrende Fahrzeug ohne ersichtlichen Grund heftig abgebremst, auf der freien Autobahn auf einmal die Spur gewechselt oder abrupt angehalten hat, nachdem eine grüne Ampel passiert wurde. Hier kann die Schuld am Auffahrunfall in der Regel nicht (allein) zu Lasten des Auffahrenden ausgelegt werden.

Allerdings liegt bei diesem die Beweislast. Daher sollten Autofahrer nach Unfällen mit strittigem Unfallhergang fundierte Beweise sammeln: Wenn möglich, sollten Zeugen herangezogen werden, die den Unfallhergang bestätigen können und aussagekräftige Fotos oder Skizzen zu Dokumentationszwecken angefertigt werden. Gegebenenfalls kann auch ein Gutachter hinzugezogen werden.

Eine juristische Beratung über die Rechte und Möglichkeiten kann sich für Betroffene lohnen, vor allem dann, wenn mit Hilfe eines Rechtsbeistandes auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden sollen. Der Verkehrs-Rechtsschutz der ALLRECHT unterstützt nicht nur bei der Suche eines kompetenten Rechtsbeistandes, sondern bietet auch Kostenschutz für rechtliche Streitigkeiten rund um verkehrsrechtliche Streitigkeiten. Zusätzliches Plus: Berechtigte Fahrer und Insassen sind mitversichert.

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Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245

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