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Der aktuelle Bußgeldkatalog bewertet Verkehrsverstöße neu. Foro: SIGNAL IDUNA.
Der aktuelle Bußgeldkatalog bewertet Verkehrsverstöße neu. Foro: SIGNAL IDUNA.

Blog-Eintrag -

Sanktionen teilweise deutlich verschärft

Bußgeldkatalog bewertet Verkehrsverstöße neu

(März 2022) Seit 9. November letzten Jahres gilt ein neuer Bußgeldkatalog für Regelverstöße im Straßenverkehr. Wer schneller fährt als erlaubt, oder beispielsweise beim Stau auf der Autobahn keine Rettungsgasse bildet, muss mit deutlich höheren Sanktionen rechnen als vorher. Daran erinnert die SIGNAL IDUNA Gruppe.

Die neuen Bußgelder sind der aktuellen Verkehrssituation angepasst. Es gibt immer mehr Verkehrsteilnehmer, die Straßen werden eng. Da sind Konzentration und angemessenes Verhalten gefordert, um Unfälle zu vermeiden. Dennoch nutzen nach wie vor viele am Steuer ihr Smartphone oder sind mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Beides ist nach dem aktuellen Bußgeldkatalog mit scharfen Sanktionen belegt. Wer zum Beispiel außerorts mehr als 30 Stundenkilometer zu schnell fährt, muss jetzt 200 Euro Strafe zahlen, statt 120 nach der alten Regelung. Teuer wird auch das bisher nicht geahndete Parken und Halten auf Fuß- oder Fahrradwegen: Dieses schlägt mit mindestens 55 Euro zu Buche. Deutlich mehr wird’s, wenn man andere Verkehrsteilnehmer in diesem Zuge behindert oder schädigt. Auch wer unerlaubt in zweiter Reihe parkt oder hält, wird nun kräftig zur Kasse gebeten.

Seit über 30 Jahren ist es auf Deutschlands Autobahnen und mehrspurigen Außerortsstraßen verbindlich vorgeschrieben, bei Stau oder stockendem Verkehr immer eine Rettungsgasse freizulassen. Dies gilt also entgegen weit verbreiteter Meinung nicht nur im Falle eines Unfalls. Doch Umfragen beweisen immer wieder: Viele Autofahrer wissen nach wie vor nicht, wie und wann sie eine freie Spur zu bilden haben. Ganz „Schlaue“ nutzen zudem die durch die anderen Verkehrsteilnehmer gebildete Gasse zum eigenen Vorwärtskommen. Nun ist die unrechtmäßige Nutzung einer Rettungsgasse neu in den aktuellen Bußgeldkatalog aufgenommen worden: Dies kostet mindestes 240 Euro und ist zudem mit einem Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg belegt. Wer es versäumt, rechtzeitig eine Gasse zu bilden zahlt zwar nach wie vor 200 Euro, muss nun aber zusätzlich mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.

Zur Erinnerung: Eine Rettungsgasse, um Einsatzfahrzeuge passieren zu lassen, muss immer zwischen der ganz linken und der unmittelbar rechts daneben liegenden Spur gebildet werden. Wer Schwierigkeiten hat, sich dieses zu merken, dem gibt der ARCD, Kooperationspartner der SIGNAL IDUNA, eine einfache Eselsbrücke mit auf den Weg: Die Spur wird zwischen Daumen und Zeigefinger der rechten Hand freigehalten. Die Anzahl der Finger steht dabei für die Anzahl der Fahrspuren. Die Gasse muss vielmehr solange bestehen bleiben, bis sich der Stau aufgelöst hat.

Der Straßenverkehr umfasst eine Vielzahl möglicher Fallstricke. Insbesondere, um im Schadenfall strittige Haftungsfragen zu klären oder das Kostenrisiko rechtlicher Auseinandersetzungen abzusichern, ist eine zuverlässige Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Der Verkehrs-Pauschal-Rechtsschutz der Marke ALLRECHT richtet sich an Privatkunden. Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern für alle Fahrzeuge der Familie wie etwa die des Lebenspartners oder der mitversicherten, unverheirateten Kinder. Selbstständige fahren gut mit dem Verkehrs-Einzel-Rechtsschutz, wenn nur ein Fahrzeug auf den Versicherungsnehmer zugelassen werden soll.


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Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245

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