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Straßenverkehr: Rettungsgasse und weit verbreitete Irrtümer

Blog-Eintrag -

Straßenverkehr: Rettungsgasse und weit verbreitete Irrtümer

(Juni 2016) Mit den nahenden Sommerferien wird es wieder voll auf unseren Autobahnen. Viele Autofahrer aber sind unsicher, was das richtig Verhalten bei Stau oder zähfließendem Verkehr angeht. Die SIGNAL IDUNA und ihr Kooperationspartner ARCD geben dazu ein paar Tipps.

Seit über 30 Jahren ist es auf Deutschlands Autobahnen und mehrspurigen Außerortsstraßen verbindlich vorgeschrieben, bei Stau oder stockendem Verkehr immer eine Rettungsgasse freizulassen. Dies gilt also entgegen weit verbreiteter Meinung nicht nur im Falle eines Unfalls. „Autofahrer, die sich erst dann überlegen, zur Seite zu fahren, wenn sie etwa von hinten ein Martinshorn hören, begehen eine Ordnungswidrigkeit und riskieren ein Bußgeld von 20 Euro“, präzisiert die SIGNAL IDUNA. Zu bilden ist die Rettungsgasse in der Mitte der Fahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen zwischen dem linken und mittleren Fahrstreifen. An einer Vereinfachung der Regel wird zur Zeit gearbeitet, so der ARCD.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist es, dass man während eines Staus aussteigen darf. Einzige Ausnahme ist ein Notfall, beispielsweise zur Unfallsicherung. Ansonsten ist Fußgängern das Betreten der Fahrbahn verboten.

Gerne nutzen bei einem Stau einige Autofahrer den Seitenstreifen, um rascher voranzukommen. Insbesondere dann, wenn die nächste Ausfahrt oder ein Rastplatz nahe ist. Auch dies ist nicht erlaubt, wenn nicht Verkehrsschilder den Seitenstreifen ausdrücklich freigeben. Wer sich nicht daran hält, riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.

Der ARCD weist ausdrücklich darauf hin, dass es auch keine gute Idee ist, die Wartezeit im Stau mit Telefonieren zu überbrücken. Zumindest, wenn man dafür das Handy bei laufendem Motor ohne Freisprechanlage nutzt. Dann drohen nämlich ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und ein Punkt – auch im Stau.

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Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245

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