SIGNAL IDUNA und Hallesche gründen PPV+
SIGNAL IDUNA und Hallesche gründen die Gesellschaft PPV+ GmbH, die standardisierte Dienstleistungen rund um die Pflegepflichtversicherung anbieten soll.
SIGNAL IDUNA und Hallesche gründen die Gesellschaft PPV+ GmbH, die standardisierte Dienstleistungen rund um die Pflegepflichtversicherung anbieten soll.
Zum 1. Juli trat das „Pflegestärkungs- und Entlastungsgesetz“ in Kraft. Dieses reicht aber bei weitem nicht aus, um die Pflegeversicherung zu stabilisieren. Es führt kein Weg daran vorbei, die private Vorsorge zu stärken.
(Dezember 2020) Pflege und ihre Absicherung – Das bleibt in Deutschland auch weiter ein aktuelles Thema. Nun plant der Gesetzgeber für 2021 eine weitere Reform der Pflegepflichtversicherung, um den Eigenanteil der Versicherten zu begrenzen. Doch auch nach einer solchen Reform bleibt private Pflegevorsorge unverzichtbar, so die SIGNAL IDUNA.
(Oktober 2020) Kinder haften für ihre Eltern. Dieser Grundsatz der Unterhaltspflicht gilt auch in der Pflege nach wie vor. Seit 1. Januar 2020 bringt das Angehörigen-Entlastungsgesetz zwar deutliche Erleichterung. Allerdings bleibt privater Pflegezusatzschutz nach wie vor unverzichtbar, erinnert die SIGNAL IDUNA.
(August 2019) Die Bundesbürger sind bereit, zur Vorsorge für den Pflegefall spürbar in die eigene Tasche zu greifen: Nur einer von sechs Befragten kann sich überhaupt nicht vorstellen, privat für die Pflege vorzusorgen. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage des Allensbach-Instituts im Auftrag des PKV-Verbands.
(Oktober 2017) Die SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. hat jetzt über ihre Marke „Deutscher Ring Krankenversicherung“ mit care+ einen neuen Pflegeschutz herausgebracht: Dieser bietet leistungsstarke und leicht verständliche Lösungen an, um die Kosten einer Pflegebedürftigkeit bedarfsgerecht abzusichern.
(März/April 2016) Zum 1. Januar 2017 wird das „Zweite Pflegestärkungsgesetz“ (PSG II) kommen. Darauf macht die SIGNAL IDUNA aufmerksam. Neben weiteren Leistungsverbesserungen bringt es vor allem ein neues Begutachtungssystem mit sich: Künftig wird Pflegebedürftigkeit nicht mehr in Pflegestufen eingeteilt.
Im Jahr 2030 werden gemäß Zahlen des Statistischen Bundesamts rund 3,4 Millionen Menschen pflegebedürftig sein. Zwar bringen zwei neue Gesetze seit 1. Januar 2015 Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörige. Dennoch bleibt private Pflegevorsorge unerlässlich.