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dasDas neue  „Pflegestärkungs- und Entlastungsgesetz“ reicht bei weitem nicht aus, um die Pflegeversicherung zu stabilisieren.
dasDas neue „Pflegestärkungs- und Entlastungsgesetz“ reicht bei weitem nicht aus, um die Pflegeversicherung zu stabilisieren.

Blog-Eintrag -

Neues Pflegegesetz reicht nicht aus

(Juli/August 2023) Zum 1. Juli trat das „Pflegestärkungs- und Entlastungsgesetz“ in Kraft. Dieses reicht aber bei weitem nicht aus, um die Pflegeversicherung zu stabilisieren. Es führt kein Weg daran vorbei, die private Vorsorge zu stärken.

Derzeit finanzieren maßgeblich die Erwerbstätigen mit ihren Beiträgen die Versorgung der Älteren. Doch diesem Generationenvertrag gehen seine demografischen Voraussetzungen verloren. Denn die geburtenstarken Jahrgänge und damit immer mehr Beitragszahler wechseln in den nächsten Jahren in den Ruhestand. Das betrifft auch die Soziale Pflegeversicherung (SPV). Wird nicht gegengesteuert, wird sich hier der Beitragssatz in den kommenden zwei Jahrzehnten verdoppeln.

Ein Vorschlag der privaten Krankenversicherer für einen neuen Generationenvertrag sieht daher unter anderem vor, die kapitalgedeckte Vorsorge zu stärken. Auch der Wissenschaftliche Beirat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz rät übrigens zu mehr Kapitaldeckung für die Pflege. Der unabhängige Pflege-Expertenrat unter Leitung von Professor Jürgen Wasem hat kürzlich ein konkret durchgerechnetes Modell für eine soziale und paritätisch finanzierte Pflegezusatzversicherung vorgelegt. Sie könnte die SPV auf der Leistungsseite ergänzen und den Beitrag stabilisieren.

Zudem könnten verschiedene Förderinstrumente helfen, private Pflegevorsorge stärker in der Gesellschaft zu verankern. Das Instrumentarium reicht dabei von einer verstärkten Förderung betrieblicher Pflegeversicherungen bis hin zu verschiedenen Steuer- und Zuschussregelungen. Mit Pflegezusatzversicherungen lässt sich die „Pflegelücke“ zwischen den gesetzlichen Teilkaskoleistungen und den realen Pflegekosten bereits heute vollständig schließen.

Mit den Tarifen PflegeSTART und PflegeTOP von SIGNAL IDUNA beispielsweise erhalten Versicherte für jeden Tag, den sie auf Pflege angewiesen sind, das vereinbarte Pflegetagegeld. Dieses erhöht sich auch im Leistungsfall automatisch alle drei Jahre um zehn Prozent ohne erneute Gesundheitsprüfung. Darüber hinaus hilft der eingeschlossene Assistance-Service beispielsweise dabei, schnellstmöglich einen Heimplatz zu bekommen. Einen Grundschutz, der zudem mit 60 Euro im Jahr staatlich gefördert wird, bietet der Tarif PflegeBAHR. Dieser kann mit dem Aufbauprodukt PflegeBAHRPLUS auch um zusätzliche Leistungen wie Assistance oder Beitragsbefreiung erweitert werden.

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Ann-Kathrin Wacker

Ann-Kathrin Wacker

Pressekontakt Pressereferentin stv. Pressesprecherin private Krankenversicherungen 0231 135-2514

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