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Trotz des Angehörigen-Entlastungsgesetzes bleibt privater Pflegeschutz unerlässlich. Foto: SIGNAL IDUNA
Trotz des Angehörigen-Entlastungsgesetzes bleibt privater Pflegeschutz unerlässlich. Foto: SIGNAL IDUNA

Blog-Eintrag -

Privater Pflegeschutz bleibt unerlässlich

(Oktober 2020) Kinder haften für ihre Eltern. Dieser Grundsatz der Unterhaltspflicht gilt auch in der Pflege nach wie vor. Seit 1. Januar 2020 bringt das Angehörigen-Entlastungsgesetz zwar deutliche Erleichterung. Allerdings bleibt privater Pflegezusatzschutz nach wie vor unverzichtbar, warnt die SIGNAL IDUNA.

2017 waren in Deutschland rund 3,4 Millionen Menschen pflegebedürftig. Von diesen waren übrigens mehr als 800.000 jünger als 70 Jahre, also jeder Vierte. Pflege kostet viel Geld. Kosten, von denen die Pflegepflichtversicherung kaum die Hälfte trägt. Nach Zahlen des Verbandes der Ersatzkassen belief sich Stand Juli 2020 beispielsweise der Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz auf monatlich mehr als 2.000 Euro. Berücksichtigt man die durchschnittliche Pflegedauer von rund acht Jahren, können die Eigenanteile für einen Pflegefall also durchaus sechsstellig ausfallen.

Reichen Rente und Vermögen des Pflegebedürftigen sowie die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, um die Heimkosten zu decken, so sind seit jeher nach dem eventuell vorhandenen Ehegatten auch die eigenen Kinder unterhaltspflichtig. Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz greift diese Unterhaltspflicht seit Jahresbeginn 2020 jedoch erst, wenn das jährliche Gesamteinkommen des Kindes 100.000 Euro übersteigt. Einkommen des Partners werden dabei nicht berücksichtigt.

Dennoch bleibt privater Zusatzschutz nicht nur für Gutverdiener ein Muss, so die SIGNAL IDUNA. Da das Gesetz kräftig steigende Kosten für die Sozialämter mit sich bringt, werden diese voraussichtlich deutlich häufiger als bisher von ihrem Recht auf die sogenannten Angemessenheitsprüfung Gebrauch machen. Damit könnten sie im Pflegefall die freie Heimwahl einschränken und auf die kostengünstigste Alternative pochen. Wer also auch weiterhin auf jeden Fall selbst bestimmen möchte, wo und wie er im Pflegefall untergebracht wird, ist sogar stärker als bisher auf eine private Pflegezusatzversicherung angewiesen. Und um den gewohnten Lebensstandard so gut wie möglich zu erhalten, gilt dies ohnehin. Um privat vorzusorgen, gibt es verschiedene Modelle zur Zusatzabsicherung des Lebensrisikos „Pflegebedürftigkeit“, beispielsweise mittels einer Pflegetagegeldversicherung.

Um Angehörige von pflegebedürftigen Kunden der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G. darüber hinaus vom „Papierkram“ rund um die Pflege zu entlasten, gibt es die App „edith.care“. Sie ermöglicht es, digital, schnell und kostenlos einen Pflegeantrag zu stellen. Wertvolle Zeit, die man für seine Angehörigen gewinnt. Mit edith.care lassen sich die nötigen Daten vollständig und ohne zusätzlichen Aufwand oder Formulare erfassen. Dabei werden keine Gesundheitsdaten abgefragt.

Doch „edith.care“ bietet noch weitere Vorteile für Angehörige. Es können darüber hinaus Vollmachten erfasst, Dokumente sicher digital unterschrieben und Auszahlungsinformationen an den Versicherer übermittelt werden. Alle Dokumente und deren Status kann der Nutzer übersichtlich in der App einsehen. Er erhält zusätzlich umfangreiche Hilfestellung rund um das Thema Pflege.

„edith.care“ wird stetig weiterentwickelt, um dem Nutzer die bestmöglichen und einfachsten Lösungen anzubieten – alles unbürokratisch und digital. So wird es beispielsweise bald möglich sein, auch für sich selbst den digitalen Pflegeantrag zu erstellen.

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Edzard Bennmann

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