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Das „Zweite Pflegestärkungsgesetz“ kommt

Blog-Eintrag -

Das „Zweite Pflegestärkungsgesetz“ kommt

(März/April 2016) Zum 1. Januar 2017 wird das „Zweite Pflegestärkungsgesetz“ (PSG II) kommen. Darauf macht die SIGNAL IDUNA aufmerksam. Neben weiteren Leistungsverbesserungen bringt es vor allem ein neues Begutachtungssystem mit sich: Künftig wird Pflegebedürftigkeit nicht mehr in Pflegestufen eingeteilt.

Besonders Menschen beispielsweise mit Demenz bekommen ab nächstem Jahr mehr Pflegeleistungen. Ermöglicht wird dies durch die Einführung eines Begutachtungssystems, das nicht mehr den Hilfebedarf in den Mittelpunkt stellt, sondern die Fähigkeiten und Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen. Die Minutenskala, mit deren Hilfe der Zeitbedarf für regelmäßige Hilfeleistungen wie das Anziehen abgeschätzt wurde, ist damit vom Tisch.

An ihre Stelle wird ein Punktesystem treten, das den körperlichen, geistigen und sozialen Fähigkeiten des Pflegebedürftigen Punktwerte zuordnet. Anhand dieser Werte ergibt sich die Zuweisung eines von fünf Pflegegraden. Wer bereits Pflegeleistungen bekommt, erhält ab 2017 ohne erneute Begutachtung einen um mindestens eine Stufe höheren Pflegegrad als seine bisherige Pflegestufe. Damit ist der Bestandsschutz sichergestellt. Leistungsempfänger bekommen automatisch Post von ihrer Versicherung oder Krankenkasse, die ihnen rechtzeitig den neuen Pflegegrad mitteilt.

Weitere Punkte des PSG II sind Leistungserhöhungen. So steigt der Maximalbetrag der Pflegeversicherung im ambulanten und stationären Bereich, wenn auch insgesamt nur gering. Außerdem sind pflegende Angehörige besser abgesichert, denn sie sind dann nicht nur gesetzlich unfallversichert. Zusätzlich zahlt die Pflegeversicherung jetzt auch Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Infolge der Reform werden allerdings auch die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung steigen, und zwar um 0,2 Prozentpunkte.

Doch auch wenn das neue Gesetz den Menschen deutliche Verbesserungen bringt: Ohne eine private Pflegezusatzversicherung wird es im Pflegefall finanziell eng werden, warnt die SIGNAL IDUNA. Um privat vorzusorgen gibt es verschiedene Modelle zur Zusatzabsicherung des Lebensrisikos „Pflegebedürftigkeit“, beispielsweise mittels einer Pflegetagegeld- oder Pflegerentenversicherung.

Tipp der SIGNAL IDUNA: Einen guten Einstieg in die private Pflegevorsorge bietet die staatlich geförderte Pflegeversicherung, der sogenannte Pflege-Bahr. Vom geförderten PflegeBAHR bis zu den vielfach ausgezeichneten Pflegetarifen des PflegeSchutz-Programms ermöglicht die SIGNAL IDUNA die individuelle und umfassende Absicherung des Pflegerisikos für jeden Bedarf.

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Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245

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