Blog-Eintrag -
Geplante Pflegereform 2021 - mit privatem Pflegeschutz vorsorgen
(Dezember 2020) Pflege und ihre Absicherung – Das bleibt in Deutschland auch weiter ein aktuelles Thema. Nun plant der Gesetzgeber für 2021 eine weitere Reform der Pflegepflichtversicherung, um den Eigenanteil der Versicherten zu begrenzen. Doch auch nach einer solchen Reform bleibt private Pflegevorsorge unverzichtbar, so die SIGNAL IDUNA.
In Deutschland gab es im Jahr 2018 rund vier Millionen Pflegebedürftige. Von ihnen waren ungefähr 840.000 Menschen stationär untergebracht. Für einen Pflegeheimplatz fallen hohe Kosten an, von denen die Pflegepflichtversicherung kaum die Hälfte trägt. Es bleibt ein Eigenanteil, der monatlich nicht selten 2.000 Euro und mehr beträgt. Wenn die laufenden Einnahmen oder das Vermögen des Pflegebedürftigen nicht ausreichen, haben den Rest unter Umständen die Angehörigen zu leisten. Das sind in erster Linie Ehegatten oder die Kinder.
Nach dem seit Jahresbeginn geltenden Angehörigen-Entlastungsbesetz soll nun 2021 eine weitere Reform für zusätzliche Entlastung sorgen. Der Reformvorschlag sieht vor, den Eigenanteil für die Pflegekosten zu deckeln. Angedacht ist ein maximaler Monatsbetrag von 700 Euro; nach drei Jahren soll dieser sogar ganz auf Null sinken. Die Kosten soll der Steuerzahler tragen.
Allerdings sind nur die reinen Pflegekosten Gegenstand des Reformvorhabens. Für sie leistet die Pflegepflichtversicherung. Ihr Anteil an den Gesamtkosten macht für die stationäre Pflege zumeist noch nicht einmal die Hälfte aus. Im Bundesdurchschnitt belief sich der Eigenanteil an diesen Pflegekosten auf monatlich 786 Euro. Hinzu kommen die Kosten für Unterbringung und Verpflegung sowie die Nebenkosten, die der Heimbetreiber beispielsweise für die Instandhaltung der Einrichtung geltend macht. Und diese Posten sind im Regelfall komplett privat zu zahlen.
Kommt also die Reform wie geplant, so sinkt der Eigenanteil der Pflegebedürftigen für die Pflegekosten von monatlich 786 Euro pro Monat auf 700 Euro. Der Rest des gesamten Eigenanteils – durchschnittlich rund 1.200 Euro – bleibt unverändert. Darüber hinaus liegt in einigen Bundesländern die durchschnittliche Eigenleistung für die Pflegekosten unter 700 Euro monatlich. Hier profitieren die Pflegebedürftigen nicht direkt von der Reform, sondern erst nach 36 Monaten, wenn der Betrag dann komplett entfällt.
Daher gehört eine private Pflegezusatzversicherung auch weiterhin zu den essentiellen Bausteinen des persönlichen Vorsorgeportfolios. Sie garantiert nicht nur, dass der Pflegebedürftige in seiner Wunscheinrichtung untergebracht wird. Dank des privaten Pflegeschutzes ist auch der eigene Lebensstandard nicht in Gefahr. Um privat vorzusorgen, gibt es verschiedene Modelle zur Zusatzabsicherung des Lebensrisikos „Pflegebedürftigkeit“, beispielsweise mittels einer Pflegetagegeldversicherung.