Direkt zum Inhalt springen

Kategorien: arbeitgeberzuschuss

Seit 1. Januar 2024 hat sich der maximale Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung erhöht. Foto: SIGNAL IDUNA

Private Krankenversicherung: Mehr Zuschuss vom Arbeitgeber

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer bekommen von ihrem Arbeitgeber die Hälfte ihres Beitrags zur Krankenvoll- und Pflegepflichtversicherung dazu. Dieser Zuschuss ist allerdings gedeckelt. Zum 1. Januar 2024 hat sich der Maximalbetrag erhöht.

Die Übergangsfrist für den Arbeitgeberzuschuss in der bAV endet zum 1. Januar 2022. Foto: SIGNAL IDUNA

Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeberzuschuss bald auch für Altverträge Pflicht

Bereits seit dem 1. Januar 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, eingesparte Sozialabgaben an ihre Mitarbeiter weiterzugeben, wenn sie Teile ihres Lohnes oder Gehaltes in eine Betriebsrente (bAV) umwandeln. Das galt bislang nur für ab 2019 abgeschlossene Verträge. Ab dem 1. Januar 2022 kommen auch Mitarbeiter mit älteren Verträgen in den Genuss des Arbeitgeberzuschusses.

Arbeitgeberzuschuss in der betrieblichen Altersvorsorge: Übergangsfrist endet bald. Foto: SIGNAL IDUNA

Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeberzuschuss bald auch für Altverträge Pflicht

In der betrieblichen Altersvorsorge wird der Arbeitgeberzuschuss ab 1. Januar 2022 auch für Altverträge Pflicht. Die Regelung gilt allerdings nur bei einer Entgeltumwandlung in Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. SIGNAL IDUNA empfiehlt Arbeitgebern, bereits jetzt damit zu beginnen, sämtliche Vereinbarungen prüfen und anpassen zu lassen.