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Die Übergangsfrist für den Arbeitgeberzuschuss in der bAV endet zum 1. Januar 2022. Foto: SIGNAL IDUNA
Die Übergangsfrist für den Arbeitgeberzuschuss in der bAV endet zum 1. Januar 2022. Foto: SIGNAL IDUNA

Blog-Eintrag -

Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeberzuschuss bald auch für Altverträge Pflicht

(August/September 2021) Bereits seit dem 1. Januar 2019 sind Arbeitgeber laut Betriebsrentenstärkungsgesetz verpflichtet, eingesparte Sozialabgaben an ihre Mitarbeiter weiterzugeben, wenn sie Teile ihres Lohnes oder Gehaltes in eine Betriebsrente (bAV) umwandeln. Das galt bislang nur für ab 2019 abgeschlossene Verträge.

Ab dem 1. Januar 2022 kommen auch Mitarbeiter mit älteren Verträgen in den Genuss des Arbeitgeberzuschusses in Höhe von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts. Dieser Zuschuss wird nur bei einer Entgeltumwandlung in Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds verpflichtend. Bei Direktzusagen oder Unterstützungskassen ist auch weiterhin kein Zuschuss vorgeschrieben.

SIGNAL IDUNA empfiehlt Arbeitgebern, bereits jetzt damit zu beginnen, sämtliche Vereinbarungen prüfen und anpassen zu lassen, damit die gesetzlichen Vorschriften termingerecht umgesetzt werden können. „Arbeitgeber sollten die verbleibenden Monate nutzen und sich mit ihren Firmenvermittlern beraten, beispielsweise darüber, ob zusätzlich zu bereits gezahlten freiwilligen Beiträgen ab 2022 auch ein Pflichtzuschuss geleistet werden muss“, sagt Daniel-Alexander Windt, Tribe Lead Produkte und Lösungen Leben bei SIGNAL IDUNA. Und weiter: „Tarifvertragliche Regelungen können von den gesetzlichen Vorgaben abweichen. Auch diese gilt es also zu prüfen.“

SIGNAL IDUNA hält für Arbeitgeber ein umfangreiches Informations- und Lösungspaket zu diesem Thema bereit. So können die Zuschüsse des Arbeitgebers direkt in bestehende Versicherungsverträge einfließen. Das gilt in diesem Jahr auch noch für Verträge, die ab 2007 abgeschlossen wurden. Für ältere Verträge bietet der Versicherer einen Ergänzungsvertrag an, der auf der neuesten Produktgeneration basiert.

Darüber hinaus bietet die SIGNAL IDUNA individuelle Lösungen für Arbeitgeber zur Umsetzung und Verwaltung von Zuschüssen an. Dank durchgehend digitaler Prozesse in der bAV lässt sich der Aufwand für die Firmenchefs und ihre Personalverantwortlichen erheblich reduzieren.

Mitte dieses Jahres wurde für eine schnelle und direkte Kommunikation eine weitere Ausbaustufe des digitalen Postfachs für Arbeitgeber freigeschaltet. Darüber können diese jederzeit von webfähigen Endgeräten aus auf alle wichtigen Vertragsdokumente zugreifen. Die papierlose Kommunikation reduziert dabei den Papierverbrauch und spart Ressourcen – ein Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit. Mit den Angeboten der SIGNAL IDUNA können kleine und mittelständische Unternehmen ihre bAV einfach, kostengünstig und ressourcenschonend verwalten.

„Der Arbeitgeberzuschuss ist ein attraktiver Baustein, um Mitarbeiter für eine betriebliche Altersversorgung zu motivieren und gleichzeitig an das Unternehmen zu binden. Insofern ist die bevorstehende Zuschusspflicht für Altverträge zugleich auch eine Chance zur Mitarbeiterbindung“, sagt Daniel-Alexander Windt.

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Thomas Wedrich

Thomas Wedrich

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Lebensversicherung, Finanzen 040 4124-3834

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