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Arbeitgeberzuschuss in der betrieblichen Altersvorsorge: Übergangsfrist endet bald. Foto: SIGNAL IDUNA
Arbeitgeberzuschuss in der betrieblichen Altersvorsorge: Übergangsfrist endet bald. Foto: SIGNAL IDUNA

Pressemitteilung -

Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeberzuschuss bald auch für Altverträge Pflicht

  • Arbeitgeberzuschuss wird bei Entgeltumwandlung zur Pflicht
  • Übergangsfrist für Altverträge endet am 1. Januar 2022
  • Konkrete Verpflichtungen rechtzeitig prüfen und vorbereiten
  • Mitarbeiter werden an Sozialabgabenersparnis beteiligt


Bereits seit dem 1. Januar 2019 sind Arbeitgeber laut Betriebsrentenstärkungsgesetz verpflichtet, eingesparte Sozialabgaben an ihre Mitarbeiter weiterzugeben, wenn sie Teile ihres Lohnes oder Gehaltes in eine Betriebsrente umwandeln. Das galt bislang nur für ab 2019 abgeschlossene Verträge. Ab dem 1. Januar 2022 kommen auch Mitarbeiter mit älteren Verträgen in den Genuss des Arbeitgeberzuschusses in Höhe von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts. Dieser Zuschuss wird nur bei einer Entgeltumwandlung in Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds verpflichtend. Bei Direktzusagen oder Unterstützungskassen ist auch weiterhin kein Zuschuss vorgeschrieben.

Nicht auf die lange Bank schieben – jetzt handeln

SIGNAL IDUNA empfiehlt Arbeitgebern, bereits jetzt damit zu beginnen, sämtliche Vereinbarungen prüfen und anpassen zu lassen, damit die gesetzlichen Vorschriften termingerecht umgesetzt werden können. „Arbeitgeber sollten die verbleibenden Monate nutzen und sich mit ihren Firmenvermittlern beraten, beispielsweise darüber, ob zusätzlich zu bereits gezahlten freiwilligen Beiträgen ab 2022 auch ein Pflichtzuschuss geleistet werden muss“, sagt Daniel-Alexander Windt, Tribe Lead Produkte und Lösungen Leben bei SIGNAL IDUNA. Und weiter: „Tarifvertragliche Regelungen können von den gesetzlichen Vorgaben abweichen. Auch diese gilt es also zu prüfen.“

Besondere Lösungsangebote und individueller Service

SIGNAL IDUNA hält für Arbeitgeber ein umfangreiches Informations- und Lösungspaket zu diesem Thema bereit. So können die Zuschüsse des Arbeitgebers direkt in bestehende Versicherungsverträge einfließen. Das gilt in diesem Jahr auch noch für Verträge, die ab 2007 abgeschlossen wurden. Für ältere Verträge bietet der Versicherer einen Ergänzungsvertrag an, der auf der neuesten Produktgeneration basiert.

Darüber hinaus bietet die SIGNAL IDUNA individuelle Lösungen für Arbeitgeber zur Umsetzung und Verwaltung von Zuschüssen an. Dank durchgehend digitaler Prozesse in der bAV lässt sich der Aufwand für die Firmenchefs und ihre Personalverantwortlichen erheblich reduzieren.

Mitte dieses Jahres wurde für eine schnelle und direkte Kommunikation eine weitere Ausbaustufe des digitalen Postfachs für Arbeitgeber freigeschaltet. Darüber können diese jederzeit von webfähigen Endgeräten aus auf alle wichtigen Vertragsdokumente zugreifen. Die papierlose Kommunikation reduziert dabei den Papierverbrauch und spart Ressourcen – ein Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit. Mit den Angeboten der SIGNAL IDUNA können kleine und mittelständische Unternehmen ihre bAV einfach, kostengünstig und ressourcenschonend verwalten.

„Der Arbeitgeberzuschuss ist ein attraktiver Baustein, um Mitarbeiter für eine betriebliche Altersversorgung zu motivieren und gleichzeitig an das Unternehmen zu binden. Insofern ist die bevorstehende Zuschusspflicht für Altverträge zugleich auch eine Chance zur Mitarbeiterbindung“, sagt Daniel-Alexander Windt.

Hamburg/Dortmund, 29. Juli 2021

Pressestelle

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Die SIGNAL IDUNA Gruppe geht zurück auf kleine Krankenunterstützungskassen, die Handwerker und Gewerbetreibende vor über 100 Jahren in Dortmund und Hamburg gegründet hatten. Heute hält die SIGNAL IDUNA das gesamte Spektrum an Versicherungs- und Finanzdienstleistungen für alle Zielgruppen bereit.

Der Gleichordnungskonzern betreut mehr als zwölf Millionen Kunden und Verträge und erzielt Beitragseinnahmen in Höhe von rund sechs Milliarden Euro.

Weitere Informationen zur SIGNAL IDUNA Gruppe finden Sie auf
www.signal-iduna.de

Kontakt

Thomas Wedrich

Thomas Wedrich

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Lebensversicherung, Finanzen 040 4124-3834