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Blog-Eintrag -

Betriebliche Altersversorgung: Geringverdiener profitieren vom Arbeitgeberzuschuss

(Februar 2018) Mit einem speziellen Förderbeitrag für Arbeitgeber will das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) die Teilhabe geringverdienender Arbeitnehmer an der betrieblichen Altersversorgung (bAV) stärken. Die SIGNAL IDUNA hat dazu einige Informationen zusammengestellt.

Bisher kamen geringverdienende Arbeitnehmer wie zum Beispiel auch Auszubildende oder Teilzeitkräfte mit einem monatlichen Bruttoverdienst von weniger als 2.200 Euro in den Genuss einer arbeitgeberfinanzierten bAV. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt. Um diesen Personenkreist besonders zu fördern und Arbeitgeber zu motivieren, gerade diesen Arbeitnehmern eine bAV zu spendieren, gibt es seit dem 1. Januar einen besonderen bAV-Förderbetrag. Arbeitgeber, die mindestens 240 Euro jährlich investieren, erhalten vom Staat 30 Prozent der Beiträge als Zuschuss zurück. Maximal fördert der Staat einen Jahresbeitrag von 480 Euro.

Das Finanzamt verrechnet den Zuschuss entweder mit der Lohnsteuer oder erstattet ihn direkt, wenn keine Lohnsteuer fällig wird. Selbst wenn der begünstigte Arbeitnehmer die gesetzlich festgelegte Geringverdienergrenze überschreitet, muss sein Arbeitgeber den bis dahin erhaltenen Förderbetrag nicht zurückzahlen.

Doch nicht alle betrieblichen Vorsorgeprodukte sind förderfähig. Die neue SI Betriebsrente+ der SIGNAL IDUNA erfüllt alle Voraussetzungen des BRSG. Es handelt sich um eine fondgebundene Direktversicherung, die eine Mindestleistung garantiert.

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Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245

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