Blog-Eintrag -
Private Krankenversicherung: Mehr Zuschuss vom Arbeitgeber
(Februar 2024) Privat krankenversicherte Arbeitnehmer bekommen von ihrem Arbeitgeber die Hälfte ihres Beitrags zur Krankenvoll- und Pflegepflichtversicherung dazu. Dieser Zuschuss ist allerdings gedeckelt. Zum 1. Januar 2024 hat sich der Maximalbetrag erhöht.
Der Arbeitgeber beteiligt sich hälftig an den Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung seiner Beschäftigten. Der Arbeitgeberzuschuss kann nicht höher sein als der durchschnittliche maximale Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung.
Zum 1. Januar sind nun Berechnungsgrößen wie beispielsweise die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung gestiegen. Damit hat sich auch der maximale Arbeitgeberzuschuss erhöht. Insgesamt können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nun monatlich einen maximalen Zuschuss von fast 510 Euro für ihre private Kranken- und Pflegepflichtversicherung erhalten.
Liegt der gezahlte Arbeitgeberzuschuss unter dem Höchstbetrag, können auch die Angehörigen der Beschäftigten profitieren. Sie erhalten ebenfalls einen hälftigen Zuschuss zu ihren Krankenversicherungsbeiträgen, und zwar, bis der maximal mögliche Höchstbetrag ausgeschöpft ist. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie kostenlos familienversichert wären, wäre der Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert.