Steuern sparen: Risikolebensversicherung über Kreuz abschließen
Die ausgezahlte Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung fällt unter die Erbschaftssteuer. Aber richtig aufgesetzt, lässt sich dieser Griff des Finanzamts in die ohnehin angespannte Kasse nach einem Todesfall vermeiden.