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Steuern sparen: Risikolebensversicherung über Kreuz abschließen
(November 2022) Mit einer Risikolebensversicherung können Familienangehörige und Lebenspartner für den Todesfall finanziell umfassend und zugleich preiswert abgesichert werden. Was jedoch den meisten erst bei der Auszahlung bewusst wird: Die Versicherungssumme fällt unter die Erbschaftssteuer. Aber richtig aufgesetzt, lässt sich dieser Griff des Finanzamts in die ohnehin angespannte Kasse nach einem Todesfall vermeiden.
Mit einer Risikolebensversicherung kann bei einer langen Laufzeit bereits für geringe Beiträge eine hohe Todesfallsumme vereinbart werden. Einziges Problem: „Wenn es zur Auszahlung kommt, möchte auch das Finanzamt seinen Anteil haben“, erläutert Jan Haug, Produktentwickler bei SIGNAL IDUNA. Gerade unverheiratete Paare seien betroffen, denn für sie beträgt der Steuerfreibetrag lediglich 20.000 Euro. Ehepartner haben hingegen einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400 000 Euro. Mit einer besonderen Vertragskonstellation können sich die Partner vor der Erbschaftsteuer schützen.
Risikolebensversicherung über Kreuz vereinbaren
Üblicherweise versichert der Versicherungsnehmer sein eigenes Leben, bezahlt die Beiträge dafür selbst und trägt seinen Partner als Begünstigten ein. Bei dieser verbreiteten Variante wird jedoch bei der Auszahlung Erbschaftssteuer fällig. Um dies zu vermeiden, sollte nicht das eigene Leben, sondern jeweils das des Partners versichert werden.
Bei der sogenannten Risikolebensversicherung über Kreuz schließt jeder der beiden Partner eine eigene Versicherung ab. Dabei ist er bzw. sie gleichzeitig Beitragszahler, Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter. Als versicherte Person wird der jeweils andere Partner eingetragen. Mit dieser Lösung wird die Versicherungssumme nicht mehr als Erbe behandelt – sie gilt als Vertragsleistung und ist somit steuerfrei.
Gerade bei größerem Vermögen ist diese Form der Risikolebensversicherung interessant, da die Freibeträge dann oft nicht ausreichen, um alle Vermögenswerte abgabenfrei zu übertragen. Mit der Absicherung über Kreuz lässt sich zudem die Erbverteilung unabhängig vom Testament steuern. Da die Versicherungsleistung nicht als Erbschaft gilt, entfallen auch eventuelle Pflichtanteile anderer Erben für diesen Betrag.
„Verbraucher sollten diese Vertragskonstellation jedoch nicht ungeprüft auf sich übertragen. Ich rate zu einem Gespräch mit einem Versicherungsexperten auf diesem Gebiet, der die individuelle Situation seiner Kunden gut kennt und bei der Auswahl der richtigen Versicherungslösung behilflich ist“, empfiehlt Jan Haug.
Auf Top-Ratings setzen
Bei der Auswahl des passenden Versicherers geben Ratings eine Orientierung. So hat kürzlich die Zeitschrift Euro gemeinsam mit dem Rating- und Analysehaus Ascore 47 Risikolebensversicherungen von 26 Anbietern untersucht. Die SI RisikofreiLeben von SIGNAL IDUNA wurde darin mit „Top“ bewertet. Fast zeitgleich gab es für den Tarif auch Spitzenbewertungen von Morgen & Morgen. SI RisikofreiLeben und SI RisikofreiLeben-PLUS erzielten beide erneut die Bestnote „5 Sterne – ausgezeichnet“.