Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeberzuschuss bald auch für Altverträge Pflicht
In der betrieblichen Altersvorsorge wird der Arbeitgeberzuschuss ab 1. Januar 2022 auch für Altverträge Pflicht. Die Regelung gilt allerdings nur bei einer Entgeltumwandlung in Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. SIGNAL IDUNA empfiehlt Arbeitgebern, bereits jetzt damit zu beginnen, sämtliche Vereinbarungen prüfen und anpassen zu lassen.