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Vorsorge fürs Alter und Absicherung bei Berufsunfähigkeit: Starke Kombi-Lösung

Blog-Eintrag -

Vorsorge fürs Alter und Absicherung bei Berufsunfähigkeit: Starke Kombi-Lösung

(September 2015) Altersarmut ist ein Problem, mit dem sich künftige Rentnergenerationen verstärkt auseinandersetzen müssen. Die SIGNAL IDUNA weist darauf hin, dass aber neben der finanziellen Vorsorge für das Alter auch die finanzielle Absicherung gegen Berufsunfähigkeit zu den wichtigsten Vorsorgemaßnahmen überhaupt zählt.

Dies ist nicht nur unserer steigenden durchschnittlichen Lebenserwartung geschuldet, sondern auch der Tatsache, dass es immer weniger Beschäftigte geben wird, die in die Rentenkassen einzahlen. Der Effekt, den wir alle seit Jahren zu spüren bekommen: Die gesetzliche Rente sinkt. Hinzu kommt, dass fast jeder vierte Arbeitnehmer krankheitsbedingt berufsunfähig wird. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente kann in vielen Fällen aber nicht einmal eine Grundversorgung bieten. Damit fällt nicht nur ein großer Teil des laufenden Einkommens weg. Auch der Lebensunterhalt im Alter ist gefährdet.

Daher rät die SIGNAL IDUNA jedem Arbeitnehmer, sein Recht wahrzunehmen und Teile des Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) zu investieren (Entgeltumwandlung). Diese ist ein attraktiver Weg, um bestehende Versorgungslücken zu ergänzen oder zu schließen. Zusätzlich können Arbeitnehmer im Rahmen ihrer bAV auch eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit einschließen. Die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente fließt bereits bei einer festgestellten Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Darüber hinaus sind dann keine Beiträge mehr für die bAV zu bezahlen. Die vertraglich vereinbarte Altersrente wird mit Erreichen des Rentenalters trotzdem in voller Höhe gezahlt.

Hat der Arbeitgeber für die Umsetzung der bAV einen Kollektiv-Vertrag mit der SIGNAL IDUNA abgeschlossen, können Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen - beispielsweise mindestens 30 Mitarbeiter im Betrieb – von einer vereinfachten Risikoprüfung profitieren. Gibt der Arbeitgeber eine Dienstobliegenheitserklärung ab, entfällt die bei privater Absicherung obligatorische individuelle Risikoprüfung sogar komplett.

In der Regel haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, Teile ihres Entgelts – bis vier Prozent der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung – in eine bAV umzuwandeln. 2015 sind das bis zu 2.904 Euro im Jahr. Der Vorteil: Dieser Umwandlungsbetrag wird steuer- und sozialversicherungsfrei – also brutto für netto – eingezahlt. Die Absicherung über den Betrieb bringt Arbeitnehmer und Arbeitgeber Vorteile. Der Betriebsinhaber spart seinen Beitragsanteil zur Sozialversicherung auf den Beitrag, den der Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung steuer- und sozialversicherungsfrei zahlt. Darüber hinaus profitiert er von der erwünschten Motivation der Mitarbeiter und der verwaltungsarmen Abwicklung.

Zuständig für die Organisation und Durchführung der betrieblichen Altersversorgung ist der Arbeitgeber. Häufig gibt es auch tarifvertragliche Regelungen. Die SIGNAL IDUNA unterstützt als zuverlässiger und erfahrener Partner mit leistungsstarken Produkten.

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Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245

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