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Wetterextreme: Versicherer fordern Reform des Baurechts
Der Anteil neuer Gebäude in hochgefährdeten Überschwemmungsgebieten ist im Vergleich zum Gebäudebestand nicht gesunken. Das geht aus Berechnungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor.
Obwohl Wetterextreme wie Überschwemmungen, Starkregen oder Hagel in Deutschland zunehmen, bleiben diese Folgen des Klimawandels bei der Raumordnung und der Bauplanung weitgehend unberücksichtigt. Die Folge: Auch in der Zukunft sind hohe volkswirtschaftliche Schäden durch Klimaänderungen und Extremwetterereignisse zu erwarten, wird das Baurecht nicht entsprechend angepasst.
In ihrem „Positionspapier für eine nachhaltige Baugesetzgebung: Modernisierung des Bauordnungs- und Bauplanungsrecht“ fordert der GDV unter anderem in die Baugesetzgebung das Schutzziel „Klimaangepasstes Bauen“ aufzunehmen. Flankierend müsse ein öffentlich zugängliches Geoinformationssystem eingerichtet werden. Denn nur wenn die Gefahren allen Beteiligten bekannt sind, können Planung und Bauausführung klimaangepasst erfolgen.
Die wichtigsten Forderungen zur Reform des Baurechts sind:
- die Anpassung an den Klimawandel als Schutzziel im Bauordnungsrecht zu verankern,
- eine verpflichtende Gefährdungsbeurteilung für Bauwerke in Bezug auf Klimafolgen und Extremwetterereignisse einzuführen,
- typische und wirksame Schutzmaßnahmen und deren Qualitätsmerkmale technisch zu konkretisieren und zu standardisieren,
- ein nationales Managementsystem für klimawandelbedingte Risiken einzuführen.
Naturgefahren-Check: Unwettergefahr per Mausklick erkennen
Wichtige Bausteine zur Vermeidung von Schäden durch Wetterextreme sind Aufklärung und Prävention. Aus diesem Grund hat der GDV den „Naturgefahren-Check“ gestartet. Immobilienbesitzer und Mieter erfahren auf der Onlineplattform, welche Schäden Unwetter in der Vergangenheit in ihrem Wohnort verursacht haben. Details zur Gefährdung durch Flusshochwasser liefert darüber hinaus der „Hochwasser-Check“.