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Vorsorge: Hinterbliebenenschutz im Auge behalten
(Januar 2017) Rente und private Altersvorsorge sind Themen, die nicht von ungefähr in der Öffentlichkeit immer präsent sind. Bei aller berechtigten Sorge um das Auskommen im Alter sollte aber auch der Schutz der Familie nicht ins Hintertreffen geraten, warnt die SIGNAL IDUNA.
Das Unternehmen „Meine Familie“ ist sehr anfällig gegen Schicksalsschläge von außen. So bedeutet beispielsweise der Tod eines Partners nicht nur eine große emotionale Belastung, sondern oft zusätzlich eine finanzielle Schieflage. Schließlich müssen beispielsweise die Ausbildung der Kinder, laufende Kosten oder auch Immobilienschulden weiter finanziert werden.
Sind die Partner verheiratet, bietet die gesetzliche Rentenversicherung einen gewissen Hinterbliebenenschutz. Doch wird dieser kaum ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. So beträgt die Hinterbliebenenrente für den verbleibenden Ehepartner durchschnittlich rund 29 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Jüngere Partner ohne Kinder erhalten wesentlich weniger. Kinder bekommen eine Halbwaisenrente in Höhe von etwa neun Prozent des letzten Nettos. Sind die Partner nicht verheiratet, bietet die gesetzliche Rentenversicherung nicht einmal diese Minimalabsicherung.
Eine ergänzende Absicherung ist damit nicht nur sinnvoll, sondern unbedingt erforderlich. So lässt sich diese Versorgungslücke zum Beispiel mit einer Risikolebensversicherung schließen. Die Versicherungssumme sollte dabei am besten das Fünffache des Bruttojahreseinkommens betragen. Entsprechend höher ist diese Summe anzusetzen, wenn Schulden vorhanden sind. Tipp: Nachversicherungsgarantie gleich mit vereinbaren. Diese sichert ohne weitere Gesundheitsprüfung eine Erhöhung der Versicherungssumme zu. Dies wird beispielsweise wichtig, wenn Kinder geboren werden oder sich andere Lebensumstände ändern: beispielsweise das Gehalt steigt oder wenn man sich die bereits erwähnte Immobilie zulegt.
Die SIGNAL IDUNA empfiehlt hier die sogenannte Überkreuzabsicherung mit zwei Verträgen. Hierbei fungiert jeder Partner einmal als Versicherungsnehmer und versicherte Person. Stirbt einer der beiden, so erhält der andere als Versicherungsnehmer die volle Todesfallsumme. Erbschaft- und einkommensteuerfrei.
Ist es aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen nicht möglich, eine Risikolebensversicherung abzuschließen, rät die SIGNAL IDUNA zum Abschluss einer Unfall-Todesfallversicherung. Damit ist dann zumindest der Tod infolge eines Unfalls finanziell abgesichert.