Betriebliche Altersversorgung: Für Hinterbliebene gelten besondere Regeln
Generell gilt, dass Altersleistungen der betrieblichen Altersversorgung nicht vererbbar sind. Um dies zu vermeiden, ist es sinnvoll, im Rahmen der bAV auch Hinterbliebenenleistungen mit einzuschließen. Dies ist bei allen Produkten von SIGNAL IDUNA möglich.