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Unter bestimmten Umständen können auch jüngere Kinder für im Straßenverkehr verursachte Schäden haften. Foto: SIGNAL IDUNA
Unter bestimmten Umständen können auch jüngere Kinder für im Straßenverkehr verursachte Schäden haften. Foto: SIGNAL IDUNA

Blog-Eintrag -

Straßenverkehr: Auch Kinder unter zehn Jahren können haften

Schadenersatzpflicht greift jahrelang

(November 2023) Bei vielen Eltern herrscht Unsicherheit, was die Schadensersatzpflicht von Kindern im Alter von sieben bis zehn Jahren im Straßenverkehr angeht. Dabei ist die Sachlage gar nicht so kompliziert, sagt die SIGNAL IDUNA Gruppe.

Nach dem Gesetz sind Kinder im fraglichen Alter für die von ihnen fahrlässig verursachten Unfälle im Straßenverkehr nicht haftbar. Sie können dessen besondere Gefahren noch nicht einschätzen. Anders sieht es dagegen für den sogenannten ruhenden Verkehr aus. Hier sind Kinder keinen besonderen Gefahren ausgesetzt und daher nicht damit überfordert, eine Situation einzuschätzen. Sie gelten als „eingeschränkt deliktfähig“. Wenn Kinder beispielsweise parkende Autos beschädigen, können sie bereits ab sieben Jahren zur Rechenschaft gezogen werden.

Generell können Kinder für die von ihnen verursachten Schäden haften, sobald sie älter als sieben Jahre sind. Im Straßenverkehr beginnt die Haftung, wenn sie das zehnte Lebensjahr vollendet haben. Entscheidend ist dabei, dass das Kind reif genug ist, die Folgen seines Handelns zu begreifen. Auch wenn Kinder im Allgemeinen kein Geld haben: Sie sind bis zu 30 Jahre lang schadenersatzpflichtig. Diese Pflicht greift, sobald sie eigenes Geld verdienen. Hatten allerdings zum Beispiel die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt, gilt der bekannte Spruch: „Eltern haften für ihre Kinder.“

Wichtig ist in jedem Fall eine leistungsstarke Privathaftpflicht, ein Muss für jeden Haushalt. Der Versicherungsschutz einer Familienhaftpflicht erstreckt sich dabei immer zumindest auch auf Lebenspartner, Ehegatten und minderjährige Kinder, die im Haushalt des Versicherungsnehmers leben. Dabei gilt es zu bedenken: Kinder unter sieben Jahren sind generell nicht „deliktfähig“. Daher ist es wichtig, dass die Haftpflichtversicherung auch für Schäden leistet, die „deliktunfähige Personen“ verursachen.

In der Privat-Haftpflichtversicherung von SIGNAL IDUNA sind auch Schäden durch Kinder unter sieben bzw. zehn Jahren mitversichert. Im Premium-Tarif sogar mit einer Deckungssumme von bis zu 75 Millionen Euro.

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Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245

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