Direkt zum Inhalt springen
Straßenverkehr: Auch Kinder unter zehn Jahren können haften

Bild -

Straßenverkehr: Auch Kinder unter zehn Jahren können haften

Kinder können im Straßenverkehr grundsätzlich haften, wenn sie das zehnte Lebensjahr vollendet haben. Allerdings: Wenn Kinder beispielsweise parkende Autos beschädigen, können sie bereits ab sieben Jahren zur Rechenschaft gezogen werden. Sie gelten dann als „eingeschränkt deliktfähig“. In der Privat-Haftpflichtversicherung von SIGNAL IDUNA sind auch Schäden durch Kinder unter sieben bzw. zehn Jahren mitversichert. Im Premium-Tarif sogar mit einer Deckungssumme von bis zu 75 Millionen Euro. Foto: SIGNAL IDUNA
SIGNAL IDUNA
Lizenz:
Nutzung in Medien
Die Inhalte können von Journalisten, Bloggern, Kolumnisten, Schöpfern der öffentlichen Meinung usw. heruntergeladen werden. Sie können in verschiedenen Medienkanälen verwendet und geteilt werden, um Ihre Pressemitteilungen, Beiträge oder Informationen weiterzugeben, darüber zu berichten und/oder zu kommentieren - vorausgesetzt, dass der Inhalt nicht verändert wird. Der Autor oder Schöpfer wird in dem Umfang und in der Weise ausgewiesen, wie es übliche Praxis ist (dies bedeutet z.B., dass Fotografen namentlich genannt werden).
Urheber:
SIGNAL IDUNA
Copyright:
SIGNAL IDUNA
Dateiformat:
.jpg
Dateigröße:
2032 x 1451, 2,22 MB
Download

Themen

Kategorien

Kontakt

Edzard Bennmann

Edzard Bennmann

Pressekontakt Pressesprecher und Leiter Unternehmenskommunikation 0231 135-3539
Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245
Ann-Kathrin Löchtefeld

Ann-Kathrin Löchtefeld

Pressekontakt Pressereferentin stv. Pressesprecherin private Krankenversicherungen 0231 135-2514
Thomas Wedrich

Thomas Wedrich

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Lebensversicherung, Finanzen 040 4124-3834
Stefanie Haermeyer

Stefanie Haermeyer

Pressekontakt Pressereferentin SIGNAL IDUNA Asset Management GmbH 040 4124-7519

Zugehörige Meldungen

Unter bestimmten Umständen können auch jüngere Kinder für im Straßenverkehr verursachte Schäden haften. Foto: SIGNAL IDUNA

Straßenverkehr: Auch Kinder unter zehn Jahren können haften

Bei vielen Eltern herrscht Unsicherheit, was die Schadensersatzpflicht von Kindern im Alter von sieben bis zehn Jahren im Straßenverkehr angeht. Dabei ist die Sachlage gar nicht so kompliziert. Wenn Kinder beispielsweise parkende Autos beschädigen, können sie bereits ab sieben Jahren zur Rechenschaft gezogen werden.