Bild -
Straßenverkehr: Auch Kinder unter zehn Jahren können haften
Kinder können im Straßenverkehr grundsätzlich haften, wenn sie das zehnte Lebensjahr vollendet haben. Allerdings: Wenn Kinder beispielsweise parkende Autos beschädigen, können sie bereits ab sieben Jahren zur Rechenschaft gezogen werden. Sie gelten dann als „eingeschränkt deliktfähig“.
In der Privat-Haftpflichtversicherung von SIGNAL IDUNA sind auch Schäden durch Kinder unter sieben bzw. zehn Jahren mitversichert. Im Premium-Tarif sogar mit einer Deckungssumme von bis zu 75 Millionen Euro.
Foto: SIGNAL IDUNA
SIGNAL IDUNA
- Lizenz:
- Nutzung in Medien
Die Inhalte können von Journalisten, Bloggern, Kolumnisten, Schöpfern der öffentlichen Meinung usw. heruntergeladen werden. Sie können in verschiedenen Medienkanälen verwendet und geteilt werden, um Ihre Pressemitteilungen, Beiträge oder Informationen weiterzugeben, darüber zu berichten und/oder zu kommentieren - vorausgesetzt, dass der Inhalt nicht verändert wird. Der Autor oder Schöpfer wird in dem Umfang und in der Weise ausgewiesen, wie es übliche Praxis ist (dies bedeutet z.B., dass Fotografen namentlich genannt werden).
- Urheber:
- SIGNAL IDUNA
- Copyright:
- SIGNAL IDUNA
- Dateiformat:
- .jpg
- Dateigröße:
- 2032 x 1451, 2,22 MB