Straßenverkehr: Auch Kinder unter zehn Jahren können haften
Bei vielen Eltern herrscht Unsicherheit, was die Schadensersatzpflicht von Kindern im Alter von sieben bis zehn Jahren im Straßenverkehr angeht. Dabei ist die Sachlage gar nicht so kompliziert. Wenn Kinder beispielsweise parkende Autos beschädigen, können sie bereits ab sieben Jahren zur Rechenschaft gezogen werden.