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Kategorien: deliktunfähige kinder

Unter bestimmten Umständen können auch jüngere Kinder für im Straßenverkehr verursachte Schäden haften. Foto: SIGNAL IDUNA

Straßenverkehr: Auch Kinder unter zehn Jahren können haften

Bei vielen Eltern herrscht Unsicherheit, was die Schadensersatzpflicht von Kindern im Alter von sieben bis zehn Jahren im Straßenverkehr angeht. Dabei ist die Sachlage gar nicht so kompliziert. Wenn Kinder beispielsweise parkende Autos beschädigen, können sie bereits ab sieben Jahren zur Rechenschaft gezogen werden.