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Rente ist kein Selbstläufer: Rechtzeitig Rentenantrag stellen
(Februar 2016) Wer als Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung in absehbarer Zeit in den Ruhestand geht, sollte wissen, dass die Altersrente nicht automatisch gezahlt wird. Der Versicherte muss sie fristgerecht beantragen. Tipps von der SIGNAL IDUNA.
Seit 2005 bekommen alle gesetzlich Rentenversicherten, die mindestens 27 Jahre alt sind und fünf Jahre Beiträge gezahlt haben, jährlich eine Renteninformation zugeschickt. Diese gibt unter anderem Auskunft über die zu erwartende Höhe der Altersrente und die bislang erworbenen Rentenanwartschaften.
Ab dem 55. Lebensjahr erhält man alle drei Jahre zur Renteninformation einen Versicherungsverlauf. Diesen sollte man mit besonderer Aufmerksamkeit studieren, rät die SIGNAL IDUNA. Denn nur dann, wenn alle Beiträge lückenlos und richtig erfasst sind, ist eine korrekte Rentenberechnung möglich. Und nicht alle Zeiten werden dem Rentenversicherungsträger automatisch gemeldet. Dies betrifft beispielsweise Phasen der Ausbildung oder auch Kindererziehungszeiten. Hier ist der Versicherte in der Pflicht, der diese Zeiten selbst nachmelden und belegen muss.
Was viele nicht wissen: Die Rente wird nicht „von Amts wegen“ gewährt. Auch dann, wenn alle Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind, muss sie beantragt werden. Das sollte spätestens drei Monate vor Rentenbeginn beim zuständigen Rentenversicherungsträger geschehen. Aber auch alle Gemeinden und Ämter, die Sozialleistungen zahlen, nehmen rechtswirksam Rentenanträge entgegen. Wer aber beispielsweise noch fehlende Zeiten nachreichen und belegen muss, sollte sich entsprechend eher kümmern. Die Antragsformulare gibt es zum Beispiel online unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder bei den oben genannten Stellen. Zwar ist es möglich, die Rente auch formlos zu beantragen, doch schlägt sich dies in einer deutlich längeren Bearbeitungsdauer nieder.
Es ist wichtig, dass der Antrag vollständig ist. Folgende Unterlagen und Informationen sollte man also mindestens parat haben: Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde, Rentenversicherungsnummer, Bankverbindung und den letzten Rentenversicherungsverlauf. Für den Fall, dass die Angaben im Versicherungskonto nicht mit dem tatsächlichen Versicherungsverlauf übereinstimmen, sind Nachweise erforderlich. Dazu zählen beispielsweise Zeugnisse von Schulen und anderen Ausbildungsstätten, Arbeits- und Sozialversicherungsbücher oder Nachweise über Zeiten der Arbeitslosigkeit.