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Gesetzliche Rente kein Selbstläufer
Der Ruhestand steht vor der Tür. Doch erlaubt die gesetzliche Altersrente allein jedoch keine großen Sprünge, und sie wird auch nicht „automatisch“ gewährt. Auch dann, wenn alle Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind, muss sie beantragt werden. Das sollte spätestens drei Monate vor Rentenbeginn beim zuständigen Rentenversicherungsträger geschehen.
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