Direkt zum Inhalt springen
Gesetzliche Rente kein Selbstläufer

Bild -

Gesetzliche Rente kein Selbstläufer

Der Ruhestand steht vor der Tür. Doch erlaubt die gesetzliche Altersrente allein jedoch keine großen Sprünge, und sie wird auch nicht „automatisch“ gewährt. Auch dann, wenn alle Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind, muss sie beantragt werden. Das sollte spätestens drei Monate vor Rentenbeginn beim zuständigen Rentenversicherungsträger geschehen. Foto: SIGNAL IDUNA
SIGNAL IDUNA
Lizenz:
Creative Commons Zuschreibung
Mit einer Creative Commons Lizenz behalten Sie Ihre Urheberrechte, ermöglichen es jedoch anderen Nutzern, Ihre Arbeit zu kopieren und zu veröffentlichen, wenngleich eine Namensnennung vorausgesetzt wird. Sie erlauben anderen das Kopieren, Verteilen, Anzeigen und Vorführen der Arbeit und die Erstellung von Bearbeitungen, die auf der Arbeit basieren.
Urheber:
SIGNAL IDUNA
Dateiformat:
.jpg
Dateigröße:
2127 x 1452, 1,72 MB
Download

Themen

Kategorien

Kontakt

Edzard Bennmann

Edzard Bennmann

Pressekontakt Pressesprecher und Leiter Unternehmenskommunikation 0231 135-3539
Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245
Ann-Kathrin Löchtefeld

Ann-Kathrin Löchtefeld

Pressekontakt Pressereferentin stv. Pressesprecherin private Krankenversicherungen 0231 135-2514
Thomas Wedrich

Thomas Wedrich

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Lebensversicherung, Finanzen 040 4124-3834
Stefanie Haermeyer

Stefanie Haermeyer

Pressekontakt Pressereferentin SIGNAL IDUNA Asset Management GmbH 040 4124-7519

Zugehörige Meldungen

Rente ist kein Selbstläufer: Rechtzeitig Rentenantrag stellen

Rente ist kein Selbstläufer: Rechtzeitig Rentenantrag stellen

(Februar 2016) Wer als Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung in absehbarer Zeit in den Ruhestand geht, sollte wissen, dass die Altersrente nicht automatisch gezahlt wird. Der Versicherte muss sie fristgerecht beantragen. Tipps von der SIGNAL IDUNA.