Blog-Eintrag -
Hoverboard und Co. nicht für den Straßenverkehr zugelassen
Flitzer nur auf Privatgrundstück in Betrieb nehmen
(Mai 2017) Sie sind jung; sie sind cool; sie sind hip. Doch leider sind sie im öffentlichen Raum verboten: die neuen Elektroflitzer um Hoverboard und Co. Zudem besteht bei einem Unfall auf Straße, Parkplatz oder Radweg kein Versicherungsschutz, warnt die SIGNAL IDUNA.
Elektro-Longboard, Onewheel, Monowheel, Hoverboard … Derzeit drängen verstärkt sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge auf den Markt und erfreuen sich insbesondere bei Kindern und Jugendlichen wachsender Beliebtheit. Die Modelle sind vielgestaltig und haben erst einmal hauptsächlich eine Gemeinsamkeit. Sie werden durch einen Elektromotor angetrieben und erreichen so Geschwindigkeiten von zumeist 15 Stundenkilometern und mehr. Experten vermuten, dass diese Fahrzeuge zukünftig auch im Zuge von Mobilitätsüberlegungen eine größere Rolle spielen könnten, beispielsweise, um die Innenstädte vom Autoverkehr zu entlasten.
Doch ist dies noch Zukunftsmusik, denn bisher fehlen die Regeln um diese Fahrzeuge für den Straßenverkehr zuzulassen, da sie keiner Fahrzeugklasse zuzuordnen sind. Und zulassungspflichtig sind sie schon allein aufgrund ihrer Höchstgeschwindigkeit: Laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) dürfen zulassungsfreie Fahrzeuge nicht schneller als maximal sechs Stundenkilometer schnell sein. Hinzu kommt, dass die Elektroflitzer eine Kfz-Versicherung benötigen, die es aber nur für zugelassene Fahrzeuge gibt.
Die Konsequenz ist, dass man Hoverboard und Co. bisher ausschließlich auf Privatgrundstücken nutzen darf. Wer sich nicht daran hält, riskiert einen Punkt in Flensburg und eine Geldstrafe. Wer dazu noch einen Unfall verursacht, steht ohne Versicherungsschutz da, denn die private Haftpflichtversicherung greift in solchen Fällen nicht. Das bedeutet, dass der Verursacher unter Umständen auf immensen Folgekosten sitzenbleibt, die den finanziellen Ruin bedeuten können, gibt die SIGNAL IDUNA zu bedenken.
Derzeit arbeitet die Bundesanstalt für Straßenwesen daran, unter anderem eine Marktübersicht zu erstellen. Letztlich geht es darum, zu Mindestanforderungen an die Verkehrssicherheit der neuen Elektrokleinstfahrzeuge zu kommen.