Direkt zum Inhalt springen
Hoverboard und Co. nicht für den Straßenverkehr zugelassen

Bild -

Hoverboard und Co. nicht für den Straßenverkehr zugelassen

Die neuen Elektroflitzer von Hoverboard bis Monowheel sind zwar cool, aber leider nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Denn dafür fehlen bislang die Regeln, da sie keiner Fahrzeugklasse zuzuordnen sind. Und zulassungspflichtig sind sie schon allein aufgrund ihrer Höchstgeschwindigkeit: Laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung dürfen zulassungsfreie Fahrzeuge nicht schneller als maximal sechs Stundenkilometer schnell sein. Daher besteht bei einem Unfall auf Straße, Parkplatz oder Radweg kein Versicherungsschutz. Foto: SIGNAL IDUNA
  • Lizenz: Creative Commons Zuschreibung
    Mit einer Creative Commons Lizenz behalten Sie Ihre Urheberrechte, ermöglichen es jedoch anderen Nutzern, Ihre Arbeit zu kopieren und zu veröffentlichen, wenngleich eine Namensnennung vorausgesetzt wird. Sie erlauben anderen das Kopieren, Verteilen, Anzeigen und Vorführen der Arbeit und die Erstellung von Bearbeitungen, die auf der Arbeit basieren.
  • Urheber: SIGNAL IDUNA
  • Dateiformat: .jpg
  • Dateigröße: 2835 x 1890, 2,91 MB
Download

Themen

Kategorien

Kontakt

Edzard Bennmann

Edzard Bennmann

Pressekontakt Pressesprecher und Leiter Unternehmenskommunikation 0231 135-3539
Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245
Ann-Kathrin Wacker

Ann-Kathrin Wacker

Pressekontakt Pressereferentin stv. Pressesprecherin private Krankenversicherungen 0231 135-2514
Thomas Wedrich

Thomas Wedrich

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Lebensversicherung, Finanzen 040 4124-3834
Axel Berberich

Axel Berberich

Pressekontakt Pressereferent SIGNAL IDUNA Bauspar AG 040 4124-7818
Stefanie Haermeyer

Stefanie Haermeyer

Pressekontakt Pressereferentin SIGNAL IDUNA Asset Management GmbH 040 4124-7519

Zugehörige Meldungen