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Wenn's voll wird: Ein Blechschaden ist in solchen Situationen schnell passiert. Foto: SIGNAL IDUNA
Wenn's voll wird: Ein Blechschaden ist in solchen Situationen schnell passiert. Foto: SIGNAL IDUNA

Blog-Eintrag -

Ein Blechschaden muss nicht immer Sache der Polizei sein

Auch auf die Umstände kommt es an

(Januar 2021) In unübersichtlichen Verkehrssituationen, aber auch beispielsweise bei schwierigen Straßenverhältnissen sind Karambolagen schnell passiert. Aber muss man bei jedem kleinen Blechschaden die Polizei rufen? Die SIGNAL IDUNA hat dazu einige Informationen zusammengestellt.

Sind beispielsweise nach einem Auffahrunfall alle mit dem Schrecken davongekommen und hält sich auch der materielle Schaden offensichtlich in Grenzen, ist es nicht nötig, den Unfall von der Polizei aufnehmen zu lassen. Voraussetzung dafür ist aber auch, dass sich alle Beteiligten über den Unfallhergang einig sind.

Es ist für den Laien oft schwer zu erkennen, ob es sich tatsächlich um einen Bagatellschaden handelt, so die SIGNAL IDUNA. Insofern sollte man sorgfältig prüfen, ob man darauf verzichtet, die Polizei hinzuzuziehen. Dies gilt auch, wenn man beispielsweise im Auto eines Bekannten unterwegs war, das man sich ausgeliehen hatte.

Immer eine Sache der Polizei ist es, wenn es Verletzte gab, beispielsweise Alkohol im Spiel war oder man den Verdacht hat, in einen fingierten Verkehrsunfall geraten zu sein. Auch wenn das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen ist oder der Fahrer keinen deutschen Pass hat, sollte man die Polizei verständigen. Wer im Mietwagen unterwegs ist und in einen Unfall verwickelt wird, muss abhängig von den Vertragsbedingungen immer die Polizei rufen.

Haben sich die Unfallgegner geeinigt, ist zügig die Unfallstelle zu räumen. Es ist für die spätere Schadenregulierung nicht von Belang, wenn die Fahrzeuge an den Straßenrand oder auf einen nahen Parkplatz bewegt werden. Ratsam ist es aber, vorher die Endpositionen der Unfallfahrzeuge sowie später die Schadenbilder fotografisch zu dokumentieren.

Die Unfallbeteiligten sollten auch die Personalien austauschen und ebenso wie das Kennzeichen des Unfallgegners vollständig notieren. Anschließend heißt es, gemeinsam einen Unfallbericht anzufertigen. Dieser dient als Nachweis für die Versicherung, wenn es keine polizeiliche Aufnahme gab. Sie sollte man umgehend von dem Unfall informieren. Der Bericht ist kein Schuldeingeständnis, das man auch niemals unterschreiben sollte.

Für den Unfallbericht gibt es Vordrucke wie den „Europäischen Unfallbericht“, den beispielsweise Automobilclubs und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zum kostenlosen Download anbieten. Die SIGNAL IDUNA empfiehlt, für den Fall der Fälle gerüstet zu sein und mehrere Vordrucke mitzuführen.

Wer übrigens ein parkendes Auto angefahren hat, muss eine angemessene Zeit an der Unfallstelle warten. Als angemessen gelten mindestens 30 Minuten. Kommt in dieser Zeit der Unfallpartner nicht vorbei, muss der Unfallfahrer auf direktem Weg die nächstgelegene Polizeidienststelle aufsuchen, um den Unfall anzuzeigen.

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