Ein Blechschaden muss nicht immer Sache der Polizei sein
Sind beispielsweise nach einem Auffahrunfall alle mit dem Schrecken davongekommen und hält sich auch der materielle Schaden offensichtlich in Grenzen, ist es nicht nötig, den Unfall von der Polizei aufnehmen zu lassen. Voraussetzung dafür ist aber auch, dass sich alle Beteiligten über den Unfallhergang einig sind.