Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeberzuschuss bald auch für Altverträge Pflicht
Bereits seit dem 1. Januar 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, eingesparte Sozialabgaben an ihre Mitarbeiter weiterzugeben, wenn sie Teile ihres Lohnes oder Gehaltes in eine Betriebsrente (bAV) umwandeln. Das galt bislang nur für ab 2019 abgeschlossene Verträge. Ab dem 1. Januar 2022 kommen auch Mitarbeiter mit älteren Verträgen in den Genuss des Arbeitgeberzuschusses.