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Bereits seit dem 1. Januar 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, eingesparte Sozialabgaben an ihre Mitarbeiter weiterzugeben, wenn sie Teile ihres Lohnes oder Gehaltes in eine Betriebsrente (bAV) umwandeln. Das galt bislang nur für ab 2019 abgeschlossene Verträge. Ab dem 1. Januar 2022 kommen auch Mitarbeiter mit älteren Verträgen in den Genuss des Arbeitgeberzuschusses.
(März/April 2018) Das zum Jahresbeginn in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz macht auch die Riester-Rente noch attraktiver. Die SIGNAL IDUNA hat dazu einige Informationen zusammengestellt.
(Dezember 2017) Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist für Betriebe ein wirksames Instrument, um ihre Mitarbeiter stärker ans Unternehmen zu binden. 2018 kommt das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) und eröffnet hier besonders kleinen und mittleren Unternehmen neue Möglichkeiten.
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