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Neue Möglichkeiten durchs Betriebsrentenstärkungsgesetz
(Dezember 2017) Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist für Betriebe ein wirksames Instrument, um ihre Mitarbeiter stärker ans Unternehmen zu binden. 2018 kommt das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) und eröffnet hier besonders kleinen und mittleren Unternehmen neue Möglichkeiten.
Das Gesetz bringt unter anderem eine Reihe von Verbesserungen und Vereinfachungen bei der steuerlichen Förderung. So kann zukünftig deutlich mehr als bisher steuerfrei beispielsweise in eine Direktversicherung oder Pensionskassenversorgung eingezahlt werden. Der Höchstbeitrag liegt dann bei acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (gRV).
Positiv hervorzuheben ist der neu eingeführte „Förderbetrag für Geringverdiener“: Arbeitgeber, die für Mitarbeiter, die unter 2.200 Euro brutto monatlich verdienen, eine rein arbeitgeberfinanzierte bAV einrichten, erhalten einen staatlichen Zuschuss.
Arbeitgeber sparen Sozialabgaben, wenn ihre Mitarbeiter über die Entgeltumwandlung vorsorgen. Daher gibt es eine weitere wichtige Neuregelung: Ab 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, die eingesparten Sozialabgaben, an den Mitarbeiter in Form eines Arbeitgeberzuschusses weiter zugeben. Diese Regelung gilt für die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und –fonds. Für bestehende Verträge gibt es eine Übergangsfrist bis 2022. Doch rät die SIGNAL IDUNA, sich bereits jetzt um die entsprechende Anpassung der Vereinbarungen zu kümmern.
Tarifgebundenen Arbeitgebern könnte das BRSG die bAV deutlich schmackhafter machen – mit dem neuen Sozialpartnermodell. Anstatt wie bisher auch für die Rentenleistung haften zu müssen, steht der Betrieb künftig nur noch für die vereinbarte Beitragszahlung gerade.
Durch den Austausch mit Tarifvertragsparteien kann die SIGNAL IDUNA für das neue Modell Lösungen entwickeln und anbieten, die genau den Erfordernissen entsprechen. Hier profitiert die Versicherungsgruppe von ihrer langjährigen Erfahrung im Bereich der Tarifverträge.
Wer zusätzlich vorsorgt, muss übrigens nicht mehr befürchten, dass die Versorgungsleistungen auf eventuelle Sozialleistungen angerechnet werden. Künftig gilt ein dynamischer Freibetrag von aktuell bis zu 204,50 Euro monatlich für betriebliche Renten, Riester- und Basisrenten. Weitsicht zahlt sich also auch dann noch aus, wenn man unerwartet auf Sozialleistungen angewiesen sein sollte. Nach dem Motto „Freiwillige Vorsorge lohnt sich.“
Unter www.die-neue-bav.de hält die SIGNAL IDUNA umfangreiche Informationen zum BRSG vor.