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Ärgerlicher Blechschaden: Das leistet die Kfz-Haftpflicht
(Juli/August 2018) Weit über zwei Millionen Mal kracht es auf deutschen Straßen im Jahr. Wenn auch die meisten Unfälle glimpflich ausgehen: Ein Blechschaden verursacht Ärger und kostet Geld. Da ist es gut zu wissen, was die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers in einem solchen Fall zahlt. Die SIGNAL IDUNA hat dazu einige Informationen zusammengestellt.
Generell entschädigt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Unfallopfer. Darunter fallen übrigens auch die Mitfahrer des Unfallverursachers. Auf der anderen Seite wehrt sie unberechtigte Ansprüche des Unfallopfers ab. Als Mindestversicherungssumme gesetzlich vorgeschrieben sind 7,5 Millionen Euro für Personenschäden sowie 1,12 Millionen Euro für Sachschäden. Da aber die tatsächlichen Schäden weitaus höher liegen können, bietet die SIGNAL IDUNA eine Pauschaldeckung von 100 Millionen Euro.
Wenn es gescheppert hat, ist vielen Unfallopfern nicht klar, was sie aus eigener Tasche bezahlen müssen und was die Versicherung des Unfallgegners übernimmt. Muss das Fahrzeug nach einem Unfall abgeschleppt werden, trägt diese Kosten die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers. Die SIGNAL IDUNA empfiehlt jedem Geschädigten, sich umgehend mit dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners in Verbindung zu setzen. So lassen sich in direktem Kontakt die besten Wege besprechen, um den Schaden schnell zu regulieren. Dann ist auch sichergestellt, dass man nicht auf Kosten sitzenbleibt, die man selbst nicht „auf dem Schirm“ hatte.
Zwar hat der Geschädigte für die Zeit der Reparatur oder bis zum Kauf eines neuen Fahrzeugs Anspruch auf einen Mietwagen. Allerdings sollte man sich auch hier mit der gegnerischen Versicherung verständigen, bevor man auf eigene Faust ein Auto mietet. Ansonsten kann es sein, dass man einen Teil der Mietwagenkosten selbst zu tragen hat. Wer nicht unbedingt auf einen Mietwagen angewiesen ist, kann stattdessen einen Nutzungsausfall geltend machen. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach Modell und Alter des Autos.
Ist das Fahrzeug noch relativ neu, zahlt die Versicherung bei schweren Schäden neben den Reparaturkosten unter Umständen einen Ausgleich für die Wertminderung. Diese stellt ein Gutachter fest. Für deren Höhe kommt es vor allem auf das Alter des Fahrzeugs, die bisherige Fahrleistung, die Art der Beschädigung und die zu erwartenden Reparaturkosten an. Die Versicherung zahlt den Wertminderungsausgleich im Übrigen nur, wenn ihr eine tatsächliche Reparaturrechnung vorliegt, so die SIGNAL IDUNA. Keinen Ausgleich gibt es bei Abrechnung auf Basis des Kostenvoranschlags der Werkstatt.
Bei einem Totalschaden erhält der Geschädigte das Geld für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Ersatzwagens. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Kosten der Instandsetzung den Wiederbeschaffungswert des Wagens übersteigen. Ist das Auto nicht mehr reparabel, spricht man von einem technischen Totalschaden.