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Winter ohne Schrecken - Tipps für Hauseigentümer und Mieter
Wasserleitungen vor Frost schützen, Gehwege räumen und streuen, bei Bedarf Dächer von Schnee befreien – diese und andere Tipps sollten Hauseigentümer und Mieter angesichts des Wintereinbruchs beherzigen.
Leitungen nicht einfrieren lassen
Vereiste Wasserleitungen sind eine große Gefahr fürs Haus - sie können aufreißen oder platzen. Die Installationen sollten daher ausreichend beheizt, Leitungen im Außenbereich entleert und Wasserzapfstellen abgesperrt sein. Schutz vor den Folgekosten beschädigter Leitungen bieten die Wohngebäude- und die Hausratversicherung: Für Schäden am Haus zahlt die Wohngebäudeversicherung, die Hausratversicherung leistet Ersatz für den Hausrat vom Kleiderschrank über die Wohnzimmereinrichtung bis zum Computer. Im Jahr 2013 zahlten Wohngebäude- und Hausratversicherer für Leitungswasserschäden 2,3 Milliarden Euro. Die durchschnittliche Schadenhöhe betrug rund 1.800 Euro.
Dächer und Photovoltaik-Anlagen vor Schneedruck schützen
Nicht zu unterschätzen ist die Schneelast: Eine 10 cm dicke Schneeschicht kann mehr als 100 kg pro Quadratmeter wiegen. Der große Druck kann zu Rissen, Verformungen und sogar zum Einsturz des Daches führen. Um Schäden vorzubeugen, sollten Eigentümer regelmäßig einen Blick aufs Dach werfen – wer sich unsicher ist, ob das Dach die Lasten noch trägt, sollte einen örtlichen Dachdeckerinnungsbetrieb um Rat fragen oder bei der Feuerwehr anrufen. Stürzt ein Dach durch die Schneelast ein, trägt eine Elementarschadenversicherung die Kosten; eine Wohngebäudesicherung ohne diese zusätzliche Deckung greift bei Schäden durch Schneedruck nicht. Das gleiche gilt für Schäden an Photovoltaik-Anlagen.
Dachlawinen vermeiden
Ein verschneites Dach birgt außerdem das Risiko einer sogenannten Dachlawine. In schneereichen Gebieten sind zur Prävention Schneefanghaken, Schneefangbalken oder Schneefanggitter üblich, die direkt auf dem Dach montiert werden. Beschädigt eine Dachlawine das Gebäude, zahlt eine Elementarschadenversicherung. Werden Passanten verletzt oder Autos beschädigt, haftet der Mieter bzw. der Hausbesitzer, falls er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Schutz vor den finanziellen Folgen bietet eine Privat- bzw. eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
Gehwege räumen und streuen
Haus- und Wohnungseigentümer sind verpflichtet, die Gehwege an ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien. Sie können diese Pflicht auch auf den Mieter übertragen. Die Details der Räum- und Streupflicht legen die Kommunen fest. Verletzt sich ein Fußgänger, weil der Gehweg nicht geräumt oder gestreut war, haftet in der Regel der Eigentümer oder Mieter. Vor den finanziellen Folgen schützt auch hier eine Privat- bzw. eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Diese übernimmt allerdings nicht mögliche Bußgelder nach der gültigen Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung.