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Entwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz liegt vor

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Entwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz liegt vor

Heute hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Entwurf zum „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ vorgelegt. Er sieht unter anderem eine höhere Riesterzulage vor sowie Zuschüsse für Geringverdiener.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft kommentiert den Entwurf wie folgt:

„Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung. Insbesondere für Geringverdiener schafft die Reform Vorteile. Zu nennen sind insbesondere die geplanten Geringverdiener-Zuschüsse für bAV-Verträge sowie die Anhebung der Riester-Zulage. Welchen Beitrag die neuen tarifvertraglichen Instrumente zur weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung leisten können, wird die Praxis zeigen. Hier muss der Gesetzentwurf dringend nachgebessert werden, um neben unverbindlichen Zielrenten auch solche Lösungen zu ermöglichen, die die Arbeitnehmer in ihren Leistungsansprüchen absichern.
Mit der vorgeschlagenen Anhebung der Riester-Zulage unterstreicht die Bundesregierung, dass sie weiterhin zur Riester-Rente steht. Diesem ersten Schritt müssen jedoch weitere folgen, um die Riester-Vorsorge an die Einkommensentwicklung der vergangenen 15 Jahre Schritt anzugleichen. Schon heute können viele Kunden wegen der nominal auf 2.100 Euro eingefrorenen Höchstbeträge nicht einmal die vorgesehenen 4 Prozent ihres versicherungspflichtigen Einkommens in einen Riester-Vertrag einzahlen. So kann die Riester-Rente das sinkende Rentenniveau nicht mehr für jeden kompensieren.“

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