Blog-Eintrag -
Wenn es von oben nicht nur leise rieselt
Schnee auf dem Dach ist nicht unproblematisch
(Januar 2023) So romantisch schneebedeckte Dächer auf uns auch wirken: Bei starkem Schneefall ist die weiße Pracht auf dem Dach nicht ungefährlich. Darauf macht die SIGNAL IDUNA Gruppe aufmerksam.
Wenn es über längere Zeit stark schneit, sollten insbesondere Besitzer von Immobilien mit Flachdächern oder nur schwach geneigten Dächern aufmerksam werden. Übersteigt nämlich die Schneelast einen bestimmten Wert, so droht sogar der Einsturz des Daches. Besonders gefährlich ist es, wenn es zwischendurch immer wieder mal taut. Nasser Schnee ist nämlich deutlich schwerer als Pulverschnee, und so kann die Schneelast selbst bei geringer Schneehöhe bereits zu schwer für den Dachstuhl sein. Zudem bildet sich leicht eine schwere Eisschicht, wenn die Temperaturen wieder anziehen. Insbesondere Hausbesitzer in Regionen, in denen es nur selten nennenswert schneit, neigen dazu, das Risiko zu unterschätzen.
Experten raten daher, rechtzeitig einen Fachmann zu konsultieren, um das Dach räumen zu lassen. Das übernehmen beispielsweise Dachdecker- oder Gebäudereinigungsbetriebe, die Feuerwehr oder das Technische Hilfswerk. Die Kosten für diesen Einsatz muss der Immobilienbesitzer tragen; er kann sie auch nicht auf eventuelle Mieter umlegen. Stürzt ein Dach im schlimmsten Fall infolge des Schneedrucks ein, ist das ein Fall für die Elementarschadenversicherung. Sie lässt sich als Zusatzbaustein zur Wohngebäude- und Hausratversicherung abschließen.
Potenziell gefährlich für Passanten, aber auch für geparkte Autos sind auch Dachlawinen. Diese lösen sich bei Tauwetter oder aber bei großen Schneemengen auf dem Dach. Hier hat der Immobilienbesitzer unter Umständen eine Verkehrssicherungspflicht, die abhängig von den zu erwartenden durchschnittlichen Schneefällen regional sehr unterschiedlich geregelt ist. So sind beispielsweise in schneereichen Gebieten zumeist Schneefangvorrichtungen oder entsprechende Warnschilder vorgeschrieben. Ist eine Immobile vermietet, so hat der Vermieter das Recht, die Verkehrssicherungspflicht im Mietvertrag auf den Mieter zu übertragen. Der Vermieter ist aber verpflichtet zu kontrollieren, ob der Mieter dieser nachkommt.
Wichtig sind in jedem Fall eine private Haftpflichtversicherung und für Eigentümer zusätzlich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Letztere ist im Übrigen für Einfamilienhäuser bereits in der Tarif-Variante Premium der SIGNAL IDUNA- Privathaftpflichtversicherung enthalten.