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Um auf dem Zebrastreifen als Fußgänger zu gelten, müssen Radler absteigen. Foto: ARCD
Um auf dem Zebrastreifen als Fußgänger zu gelten, müssen Radler absteigen. Foto: ARCD

Blog-Eintrag -

Tag der Verkehrssicherheit: Was gilt auf dem Zebrastreifen?

(Juni 2024) Seit 2005 ist jeder dritte Samstag im Juni in Deutschland „Tag der Verkehrssicherheit“. Doch nicht nur an diesem, sondern an jedem Tag sollten wir alle durch unser Verhalten dazu beitragen, Unfälle im Straßenverkehr zu vermeiden. Dazu gehört es auch, die Verkehrsregeln zu kennen und zu beherzigen, so die SIGNAL IDUNA Gruppe.

Sogenannte „Zebrastreifen“ beispielsweise unterstützen Fußgänger wirkungsvoll dabei, Straßen zu überqueren. In § 26, Absatz eins der Straßenverkehrsordnung heißt es: „An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.“

Was aber gilt für Radler: Müssen sie am Zebrastreifen absteigen, wenn sie die Straßenseite wechseln möchten? Klare Antwort: Nein. Aber nur wenn sie absteigen und damit als Fußgänger gelten, haben sie auf dem Überweg Vorrang. Muss ein Autofahrer also wegen eines auf dem Zebrastreifen fahrenden Radlers halten oder abbremsen, kann ein Bußgeld fällig werden. Passiert ein Unfall, haftet der Radfahrer unter Umständen sogar komplett.

Aber auch als Fußgänger muss man auf dem Zebrastreifen den Verkehr beachten. Wer den Übergang betritt und dabei seine Sorgfaltspflicht vergisst, muss damit rechnen, dass ihn bei einem Unfall eine Mitschuld trifft.

Nicht fehlen sollten eine private Haftpflicht- und Unfallversicherung, empfiehlt SIGNAL IDUNA. Denn Folgen von Freizeitunfällen oder selbst verursachte Schäden können ansonsten auch finanziell teuer zu stehen kommen.

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Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245

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