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Straßenverkehr: Zahl der verunglücken Kinder ist stark gestiegen
(Januar 2025) 2023 wurden laut Statistischem Bundesamt (Destatis) über 27.200 Kinder im Alter von unter 15 Jahren bei Unfällen im Straßenverkehr verletzt oder getötet. Die Anzahl der verunglückten Kinder stieg gegenüber dem Vorjahr um 5,5 Prozent – mehr als bei allen anderen Verkehrsopfern.
Kinder wurden am häufigsten als Autoinsassen, auf dem Fahrrad oder zu Fuß Opfer von Verkehrsunfällen. Eltern können einiges tun, um die Unfallgefahr im Straßenverkehr zu minimieren. Selbst kleine Kinder können bereits spielerisch einfache Sicherheitsmaßnahmen und Verkehrsregeln einüben. Eltern sollten beispielsweise zu Beginn den Weg zum Kindergarten und später zur Schule öfter mit ihrem Kind abgehen und es dabei auf besondere Gefahrenstellen hinweisen. So wird ihm der Weg vertraut, und es lernt auch grundlegende Fußgängerregeln kennen. Wichtig: Nicht immer ist die kürzeste, sondern die sicherste Strecke die richtige.
Im Auto benötigen Kinder bis zum 12. Lebensjahr oder einer Körpergröße von unter 1,50 Metern einen Kindersitz. Wichtig ist dabei, dass der Gurt wie bei Erwachsenen verläuft.
Steigen Kinder vom Laufrad aufs Fahrrad um, müssen sie bis zum achten Lebensjahr den Bürgersteig benutzen. Gibt es aber einen baulich von der Straße getrennten Radweg, dürfen ihn auch Unter-Achtjährige befahren. Wichtig: Das Fahrrad muss der Körpergröße des Kindes angepasst sein, und ohne Helm sollte das Kind nicht radeln. Um Verkehrsregeln und Verhalten im Straßenverkehr zu lernen, gibt es in den Grundschulen die schulische Fahrradausbildung mit abschließender Prüfung. Experten empfehlen, Kinder vorher nicht allein am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen.
Neben einer guten Vorbereitung der jüngsten Verkehrsteilnehmer ist auch der Versicherungsschutz bedeutsam. Mit VitaLife-Junior von SIGNAL IDUNA beispielsweise lassen sich Unfall und Krankheit bei Kindern bereits ab dem dritten Lebensmonat absichern. VitaLife-Junior bietet eine monatliche Rente, wenn nach schweren Unfällen oder Krankheiten die körperliche Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist. Der Versicherungsschutz greift auch bei Krebserkrankungen und der irreversiblen Beeinträchtigung lebenswichtiger Organe. Der dauerhafte Verlust von Grundfähigkeiten – Sehen, Hören, Sprechen, Orientierungssinn – ist ebenso wie der Eintritt einer Pflegebedürftigkeit versichert.