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VitaLife-Junior – Versicherungsschutz für die Kleinsten

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VitaLife-Junior – Versicherungsschutz für die Kleinsten

Steigen Kinder vom Laufrad aufs Fahrrad um, müssen sie bis zum achten Lebensjahr den Bürgersteig benutzen. Gibt es aber einen baulich von der Straße getrennten Radweg, dürfen ihn auch Unter-Achtjährige befahren. Wichtig: Das Fahrrad muss der Körpergröße des Kindes angepasst sein, und ohne Helm sollte das Kind nicht radeln. Neben einer guten Vorbereitung der jüngsten Verkehrsteilnehmer ist auch der Versicherungsschutz bedeutsam. Mit VitaLife-Junior von SIGNAL IDUNA beispielsweise lassen sich Unfall und Krankheit bei Kindern bereits ab dem dritten Lebensmonat absichern. Foto: Benito Barajas/SIGNAL IDUNA Foto: SIGNAL IDUNA
Benito Barajas/SIGNAL IDUNA
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Benito Barajas/SIGNAL IDUNA
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