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Richtig versichert im Nebenjob
(Februar 2020) Um sich ihr Taschengeld aufzubessern, sind Nebenjobs bei vielen Schülern begehrt. Worauf hier zu achten ist, hat die SIGNAL IDUNA zusammengestellt.
Schüler dürfen ab ihrem 13. Lebensjahr mit Einwilligung der Eltern täglich zwei Stunden unter altersgerechten Bedingungen arbeiten. In den Schulferien sind Ferienjobs bis zu einer Länge von vier Wochen pro Kalenderjahr erlaubt. Schüler ab 15 können dann bis zu acht Stunden pro Tag arbeiten.
Jobs, deren Dauer drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr nicht überschreitet, sind sozialversicherungsfrei. Geht der Schüler einem Minijob auf 450-Euro-Basis nach, muss der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung an die Minijobzentrale abführen. Letzteres allerdings nur, wenn der Schüler gesetzlich krankenversichert ist. Für die Rentenversicherung zahlt der Jobber einen Eigenanteil, wenn er sich nicht befreien lässt.
Doch was, wenn im Rahmen des Jobs ein Unfall geschieht? Dessen Folgen können im schweren Fall sogar die Berufsausbildung infrage stellen und das weitere Leben beeinflussen. In der Regel ist der Schüler immer über die Knappschaft unfallversichert, wenn eine Firma den Job vergibt. Anders ist die Situation aber bei Dienstleistungen, die Jugendliche für Privatpersonen erbringen. Rasenmähen, Autowaschen, Babysitten oder Besorgungen machen, sind in diesem Bereich klassische Tätigkeiten. Diese fallen allerdings nicht unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Daher sollten Jugendliche mit einer privaten Unfallversicherung abgesichert sein.
Das Unfall-Tarifwerk der SIGNAL IDUNA an legt seinen Fokus auf eine leistungsstarke Invaliditätsabsicherung. So erhöht eine dreistufige Progressionsstaffel die vereinbarten Leistungen abhängig vom Invaliditätsgrad auf bis zu 750 Prozent. Unfallrente und Unfallrenten-Kapital ergänzen die Invaliditätsabsicherung. Zusätzlicher Bestandteil ist ein professionelles Reha-Management. Es sichert nach einem schweren Unfall ab dem Tag der Unfallmeldung eine individuelle und zielgerichtete Rehabilitation. Spezielle hinzuversicherbare Leistungserweiterungen gibt es zugeschnitten auf Kinder, Erwachsene, Senioren und Selbstständige. Wenn Eltern ihre Kinder bei versicherten Krankenhausaufenthalten begleiten möchten, so sind Rooming-In-Leistungen übrigens bis zum 18. Lebensjahr des Kindes eingeschlossen.