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Richtig versichert im Nebenjob
Um sich ihr Taschengeld aufzubessern, sind Nebenjobs bei vielen Schülern begehrt. Ab Vollendung ihres 13. Lebensjahrs dürfen Schüler einem Nebenjob nachgehen – mit Einwilligung der Eltern. In den Schulferien sind Ferienjobs bis zu einer Länge von vier Wochen pro Kalenderjahr erlaubt. Jobs, deren Dauer drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr nicht überschreitet, sind sozialversicherungsfrei. Je nach Arbeitgeber ist jedoch eine private Unfallversicherung sinnvoll.
Foto: SIGNAL IDUNA
SIGNAL IDUNA
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