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Blog-Eintrag -

Radfahren im Winter: Vorsicht und gute Wartung

(Februar 2016) Wer Fahrrad fährt, entlastet nicht nur die Umwelt, sondern tut auch einiges für die eigene Gesundheit. Doch im Winter leben Radfahrer, die auch bei Eis und Schnee unterwegs sind, besonders gefährlich. Die SIGNAL IDUNA und die Unfallforschung der Versicherer (UDV) geben Tipps für mehr Sicherheit.

Fahrradfahrer sollten im Winter noch mehr als sonst schon auf gut sichtbare, möglichst retroreflektierende Bekleidung und auf gute Beleuchtung achten. Achtung: nicht so einmummeln, dass das Gesichtsfeld begrenzt ist. Wenn das Vorankommen auf der Straße schwierig bis unmöglich wird, müssen Radler absteigen und auf dem Gehweg schieben, bevor sie sich oder andere gefährden.

Auch das Fahrrad sollte auf winterliche Bedingungen eingestellt werden. So können Winterreifen oder die Nachrüstung von wintergeeigneten Bremsen empfehlenswert sein. So sind Experten zufolge beispielsweise hydraulische Scheibenbremsen für den Winter ungeeignet. Sie empfehlen, dann auf ein Zweitfahrrad mit seilzugbetriebenen Bremsen umzusteigen.

Wichtig: das Rad sorgfältig warten. Eingefrorene Züge oder korrodierte Bremsen können unangenehme Folgen haben. Radfahren bei Schnee und Eis stellt besondere Anforderungen an Können und Fitness des Fahrers. Daher ist es im Zweifel sinnvoll, an echten Wintertagen auf andere Verkehrsmittel umzusteigen.

Tipp der SIGNAL IDUNA: Generell empfehlenswert ist eine private Unfallversicherung. Sie ergänzt den gesetzlichen Versicherungsschutz, indem sie unabhängig von Zahlungen Dritter leistet, also etwa von Berufsgenossenschaft, Kranken- oder auch Haftpflichtversicherung. Die Leistungen der privaten Unfallversicherung richten sich allein nach den Unfallfolgen und der vereinbarten Versicherungssumme. Nach schweren Unfällen mit gravierenden Langzeitfolgen können diese Zahlungen unter Umständen den finanziellen Ruin des Unfallopfers abwenden. Außerdem leistet eine private Unfallversicherung auch bei Unfällen, die sich in der Freizeit ereignen, die also nicht unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz fallen.

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Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245

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